Standplatzgenehmigung

    Standplatzgenehmigung

    Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

    Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
    Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

    Hinweise für Erfurt: Sondernutzung/Vermarktung Domplatz

    • Nutzung der öffentlichen Fläche Domplatz über den Allgemeingebrauch hinaus - auch für Promotionaktionen
    • nur Einzelfallentscheidungen

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949116

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Märkte und Stadtfeste

    Adresse

    Besucheranschrift

    Benediktsplatz 1

    99084 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Fischmarkt/Rathaus
      Linie:
      • Straßenbahn: 3, 4, 6

    Kontakt

    Fax: 0361 655-1949

    Telefon Festnetz: 0361 655-1940

    E-Mail: Maerkte-Stadtfeste@Erfurt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen eine Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis haben.
    Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.

    Hinweise für Erfurt: Sondernutzung/Vermarktung Domplatz

    • Sondernutzungserlaubnis
    • Vertrag

    Rechtsgrundlage(n)

    Marktsatzung der Gemeinde

    Rechtsbehelf

    Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.

    Kosten

    Hinweise für Erfurt: Sondernutzung/Vermarktung Domplatz

    • Sondernutzungsgebühr
    • Verwaltungskosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erfurt: Sondernutzung/Vermarktung Domplatz

    • nicht für Imbiss- und Getränkestände

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gewerbe, Markt, Tagesstandplatz, Märkte, Wochenmarkt, Sondernutzungserlaubnis, Saisonstandplatz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de