Standplatzgenehmigung
Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Hinweise für Erfurt: Sondernutzung/Vermarktung Domplatz
- Nutzung der öffentlichen Fläche Domplatz über den Allgemeingebrauch hinaus - auch für Promotionaktionen
- nur Einzelfallentscheidungen
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
An das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Märkte und Stadtfeste
Adresse
Besucheranschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Fischmarkt/Rathaus
Linie:- Straßenbahn: 3, 4, 6
Kontakt
Kontaktperson
Marktmeister
Telefon Festnetz: 0361 655-1934
E-Mail: maerkte-stadtfeste@erfurt.de
Frau Kaestner (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-1947
E-Mail: maerkte-stadtfeste@erfurt.de
Herr Kaestner (Abteilungsleiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-1940
E-Mail: maerkte-stadtfeste@Erfurt.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.
Hinweise für Erfurt: Sondernutzung/Vermarktung Domplatz
- Sondernutzungserlaubnis
- Vertrag
Rechtsgrundlage(n)
Marktsatzung der Gemeinde
Rechtsbehelf
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.
Kosten
Hinweise für Erfurt: Sondernutzung/Vermarktung Domplatz
- Sondernutzungsgebühr
- Verwaltungskosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Erfurt: Sondernutzung/Vermarktung Domplatz
- nicht für Imbiss- und Getränkestände
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Gewerbe, Markt, Tagesstandplatz, Märkte, Wochenmarkt, Sondernutzungserlaubnis, Saisonstandplatz