Sperrzeit - Spielhallen
Beschreibung
In Thüringen gelten folgende Sperrzeiten für Spielhallen von 1.00 bis 9.00 Uhr sowie an Feiertagen nach dem Thüringer Feiertagsgesetz.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst - Sperrzeit - Spielhallen
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die zuständige Behörde (Landkreis, kreisfreie Stadt und große kreisangehörige Stadt) kann bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit allgemein verlängern, verkürzen oder aufheben.
Ansprechpartner
Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 40 - Öffentliche Ordnung
Adresse
Postanschrift
Postfach 1165
04581 Altenburg
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Lindenaustraße
Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Empfang Altenburg: Montag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag    08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch    08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag    08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mit vorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer 03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de  erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182 und -184 .
Kontakt
Formulare
Antrag auf Verlängerung / Verkürzung / Aufhebung der Sperrzeit gemäß § 5 Absatz 4 ThürGastG
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) am 14.05.2019