Sperrzeit - Spielhallen
Beschreibung
In Thüringen gelten folgende Sperrzeiten für Spielhallen von 1.00 bis 9.00 Uhr sowie an Feiertagen nach dem Thüringer Feiertagsgesetz.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst - Sperrzeit - Spielhallen
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die zuständige Behörde (Landkreis, kreisfreie Stadt und große kreisangehörige Stadt) kann bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit allgemein verlängern, verkürzen oder aufheben.
Ansprechpartner
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Gewerbebehörde
Adresse
Hausanschrift
Busbahnhof Schützenplatz
Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.
Kontakt
Fax: 036691 70-746
Formulare
SHK: Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit gem. § 5 Thüringer Gaststättengesetz (ThürGastG)
Antrag auf Verlängerung / Verkürzung / Aufhebung der Sperrzeit gemäß § 5 Absatz 4 ThürGastG
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) am 14.05.2019