Sperrzeit - Spielhallen
Beschreibung
In Thüringen gelten folgende Sperrzeiten für Spielhallen von 1.00 bis 9.00 Uhr sowie an Feiertagen nach dem Thüringer Feiertagsgesetz.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst - Sperrzeit - Spielhallen
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die zuständige Behörde (Landkreis, kreisfreie Stadt und große kreisangehörige Stadt) kann bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit allgemein verlängern, verkürzen oder aufheben.
Ansprechpartner
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Untere Gewerbebehörde
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Schloßstraße 24
07318 Saalfeld/Saale
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03672 823-298
E-Mail: gewerbe@kreis-slf.de
Formulare
Antrag auf Verlängerung / Verkürzung / Aufhebung der Sperrzeit gemäß § 5 Absatz 4 ThürGastG
Gemeindeverwaltung Unterwellenborn - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Kurzzeitparkplätze
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Öffnungszeiten
dienstags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:45 Uhr donnerstags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:45 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@gemeinde-unterwellenborn.thueringen.de
Telefon Festnetz: 03671 6731-31
Fax: 03671 6731-49
Formulare
Antrag auf Verlängerung / Verkürzung / Aufhebung der Sperrzeit gemäß § 5 Absatz 4 ThürGastG
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) am 14.05.2019