Sperrzeit - Spielhallen
Beschreibung
In Thüringen gelten folgende Sperrzeiten für Spielhallen von 1.00 bis 9.00 Uhr sowie an Feiertagen nach dem Thüringer Feiertagsgesetz.
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die zuständige Behörde (Landkreis, kreisfreie Stadt und große kreisangehörige Stadt) kann bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit allgemein verlängern, verkürzen oder aufheben.
Ansprechpartner
Landratsamt Ilm-Kreis - Ordnungs- und Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 03628 738-579
Telefon Festnetz: 03628 738-550
Telefon Festnetz: 03628 738-551
E-Mail: oga@ilm-kreis.de
Kontaktperson
Frau J. Nowak
Frau E. Schwarz
Internet
Stadtverwaltung Ilmenau - Gewerbebehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Obertorstraße, Einfahrt Museum
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Kurzzeitplätze um das Rathaus
Anzahl: 25 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Weimarer Straße (Nähe Bäckerei Schindler)
Linie:- Bus: Stadtlinie C, fußläufig 1 min
- Haltestelle: A.-Pulvers-Str. /R.-Breitscheid-Str.
Linie:- Bus: Stadtlinie A, fußläufig 5 min
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 13:00 - 18:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 13:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03677 600-106
E-Mail: gewerbe@ilmenau.de
Formulare
Antrag auf Verlängerung / Verkürzung / Aufhebung der Sperrzeit gemäß § 5 Absatz 4 ThürGastG
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) am 14.05.2019