Sperrzeit

    Sperrzeit - Spielhallen

    Beschreibung

    In Thüringen gelten folgende Sperrzeiten für Spielhallen von 1.00 bis 9.00 Uhr sowie an Feiertagen nach dem Thüringer Feiertagsgesetz.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949115

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die zuständige Behörde (Landkreis, kreisfreie Stadt und große kreisangehörige Stadt) kann bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit allgemein verlängern, verkürzen oder aufheben.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Gewerbebehörde

    Beschreibung

    Die Gewerbebehörde ist zuständig für Angelegenheiten im stehenden Gewerbe, Reisegewerbe und Marktgewerbe. Der Aufgabenbereich umfasst auch das Schornsteinfegerwesen, das Glücksspielrecht, das Gaststättenrecht, die Verfolgung unerlaubter Handwerksausübung und Schwarzarbeit sowie Verstöße gegen das Textil- und Kristallglaskennzeichnungsgesetz. Im Gebiet der Stadt Sömmerda ist die Gewerbebehörde außerdem zuständig für Lotterie- und Ausspielungserlaubnisse, Überwachung der Preisauszeichnung, Ausnahmegenehmigungen nach dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz und Festsetzungen für Ausstellungen, Messen und Großmärkte.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    99610 Sömmerda

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Regio Südost
    • Haltestelle: Bahnhofstraße
      Linien:
      • Bus: 208
      • Bus: 270
      • Bus: 242
      • Bus: 210
      • Bus: 212
      • Bus: 201
      • Bus: 205
      • Bus: 211
      • Bus: 243
      • Bus: 216

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-339

    E-Mail: gewerbeamt@lra-soemmerda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Formulare

    Antrag auf Verlängerung / Verkürzung / Aufhebung der Sperrzeit gemäß § 5 Absatz 4 ThürGastG

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) am 14.05.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English