Sperrzeit - Spielhallen
Beschreibung
In Thüringen gelten folgende Sperrzeiten für Spielhallen von 1.00 bis 9.00 Uhr sowie an Feiertagen nach dem Thüringer Feiertagsgesetz.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die zuständige Behörde (Landkreis, kreisfreie Stadt und große kreisangehörige Stadt) kann bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit allgemein verlängern, verkürzen oder aufheben.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Gotha - Abt. Ordnungsbehördliche Aufgaben/Gewerbe
Beschreibung
Ansprechpartner Gewerbe
Frau Wenk
Telefon: 03621 222-721
E-Mail: gewerbe@gotha.de
Ansprechpartner Ordnungsbehördliche Aufgaben
Frau Schwabe
Telefon: 03621 222-624
E-Mai: oba@gotha.de
Ansprechpartner Gewerbe
Herr Zick
Telefax: 03621 222-737
E-Mail: gewerbe@gotha.de
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Philosophenweg
Anzahl: 40 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Orangerie
Linie:- Bus: Orangerie
- Haltestelle: Orangerie
Linie:- Straßenbahn: Orangerie
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerbüro: Neues Rathaus - Ekhofplatz 24 * Mo, Di, Do, Fr 09:00 - 18:00 Uhr * Mi 09:00 - 12:00 Uhr Stadtverwaltung: Mo, Fr 09:00 - 12:00 Uhr Di 13:00 - 16:00 Uhr Do 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Zick
Telefon Festnetz: +49 3621 222-715
E-Mail: c.zick@gotha.de
Frau Wenk
Telefon Festnetz: +49 3621 222-721
E-Mail: j.ollarius@gotha.de
Formulare
Antrag auf Verlängerung / Verkürzung / Aufhebung der Sperrzeit gemäß § 5 Absatz 4 ThürGastG
Weitere Informationen
Ansprechpartner Gewerbe
Herr Zick
Telefax: 03621 222-737
E-Mail: gewerbe@gotha.de
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) am 14.05.2019