Sperrzeit - Spielhallen
Beschreibung
In Thüringen gelten folgende Sperrzeiten für Spielhallen von 1.00 bis 9.00 Uhr sowie an Feiertagen nach dem Thüringer Feiertagsgesetz.
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Zuständigkeit
Die zuständige Behörde (Landkreis, kreisfreie Stadt und große kreisangehörige Stadt) kann bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit allgemein verlängern, verkürzen oder aufheben.
Ansprechpartner
Landratsamt Wartburgkreis - Amt für Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
Anzahl: 0 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Landratsamt
Linie:- Bus: Stadtlinie A
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Wartburgkreis
Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis
IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10
BIC: HELADEF1WAK
Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse
Formulare
Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit
Antrag auf Verlängerung / Verkürzung / Aufhebung der Sperrzeit gemäß § 5 Absatz 4 ThürGastG
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitte den Haupteingang benutzen.
Stadtverwaltung Werra-Suhl-Tal - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kirchstraße 9
99837 Werra-Suhl-Tal
Verwaltungssitz Ordnungsamt, Bauverwaltung und Finanzverwaltung
Parkplätze
- Parkplatz: Innenhof der Kirchstraße 9
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: hinter dem Verwaltungsgebäude Kirchstraße 9
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: vor dem Gebäude Markt 2
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Berka/Werra Mitte
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Markt 1
99837 Werra-Suhl-Tal
Verwaltungssitz Hauptamt und Bürgermeister
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 12.00 Uhr | 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag Sperrzeitverkürzung
Antrag auf Verlängerung / Verkürzung / Aufhebung der Sperrzeit gemäß § 5 Absatz 4 ThürGastG
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) am 14.05.2019