Sperrzeit - Spielhallen
Beschreibung
In Thüringen gelten folgende Sperrzeiten für Spielhallen von 1.00 bis 9.00 Uhr sowie an Feiertagen nach dem Thüringer Feiertagsgesetz.
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die zuständige Behörde (Landkreis, kreisfreie Stadt und große kreisangehörige Stadt) kann bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit allgemein verlängern, verkürzen oder aufheben.
Ansprechpartner
Landratsamt Landkreis Eichsfeld - Rechts-und Ordnungsamt - Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1162
37301 Heilbad Heiligenstadt
Kontakt
Telefon Festnetz: 03606 650-3227
E-Mail: gewerbeamt@kreis-eic.de
Internet
Formulare
Antrag auf Verlängerung / Verkürzung / Aufhebung der Sperrzeit gemäß § 5 Absatz 4 ThürGastG
Stichwörter
Gaststätten, Gewerbe, Gewerbeamt, Gewerbebehörde
Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt - Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Kulturhaus
Linie:- Bus: A
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Verlängerung / Verkürzung / Aufhebung der Sperrzeit gemäß § 5 Absatz 4 ThürGastG
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) am 14.05.2019