Sperrzeit - Spielhallen
Beschreibung
In Thüringen gelten folgende Sperrzeiten für Spielhallen von 1.00 bis 9.00 Uhr sowie an Feiertagen nach dem Thüringer Feiertagsgesetz.
Hinweise für Erfurt: Erlaubnisverfahren nach § 5 Thüringer Gaststättengesetz - Verkürzung der Sperrzeit
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit für einzelne Betriebe oder für Veranstaltungen im Freien und in Festzelten verkürzt oder aufgehoben werden.
Antragstellung/Aushändigung Genehmigung/Bescheid:
- persönliche Vorsprache oder per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich
- persönliche Aushändigung, per Fax oder Postweg möglich
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die zuständige Behörde (Landkreis, kreisfreie Stadt und große kreisangehörige Stadt) kann bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit allgemein verlängern, verkürzen oder aufheben.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Hauptbahnhof
Linie:- Bus: 9, 51, 60
- Haltestelle: Hauptbahnhof
Linie:- Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: 52, 61, 155, 234/235
- Haltestelle: Anger
Linie:- Straßenbahn: 2
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30 Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:30
Kontakt
Kontaktperson
Frau Franke (Sachgebietsleiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-7810
Frau Sienel (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-7807
Frau Schilling (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-7804
Frau Schenk (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-7821
Frau Kallenbach (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-7816
Frau Lange-Dittmar (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-7811
Frau Trüpschuch (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-7824
Frau Schuchardt (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-7814
Frau Ködteritzsch (Sachbearbeiter/in)
Telefon Festnetz: 0361 655-7831
E-Mail: buergeramt@erfurt.de
Internet
Formulare
Gewerbe: Antrag auf Erlaubnis zur Verkürzung der Sperrzeit nach § 5 ThürGastG
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Erfurt: Erlaubnisverfahren nach § 5 Thüringer Gaststättengesetz - Verkürzung der Sperrzeit
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Vorlage Registerauszug bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister (Amtsgericht)
- Stellungnahme des Umwelt- und Naturschutzamtes
Kosten
Hinweise für Erfurt: Erlaubnisverfahren nach § 5 Thüringer Gaststättengesetz - Verkürzung der Sperrzeit
30,00 - 500,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Erfurt: Erlaubnisverfahren nach § 5 Thüringer Gaststättengesetz - Verkürzung der Sperrzeit
- Fax: 0361 655-7777 oder
- E-Mail: buergeramt@erfurt.de
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) am 14.05.2019