Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzungserlaubnis für Straßen beantragen

    Wenn Sie auf der Straße beispielsweise Waren verkaufen oder einen Informationsstand errichten möchten, dann ist dies eine Sondernutzung der Straße. Dafür müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die grundsätzlich erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

    Sondernutzungen gewerblicher Art sind z. B.:

    • Verkaufswagen/Verkaufsstände

    • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften

    • Informationsstände

    • Werbeaufsteller/Werbetafeln

    • Tische/Stühle

    • Fahrradständer

    • Plakatierung

    Antragsinhalt:

    • In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größen der benötigten Straßenflächen anzugeben.

    Inhalt der Erlaubnis:

    • Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
    • Im Rahmen der Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

    Online-Dienste

    Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Baumaßnahmen (Schmölln)

    ID: L100038_211352599

    Beschreibung

    ThAVEL-Prozess der Stadt Schmölln

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    Sprache

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    Deutsch

    Sprache: de

    Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Werbung, Verkauf, Gastronomie oder Veranstaltungen (Schmölln)

    ID: L100038_211432498

    Beschreibung

    ThAVEL-Prozess der Stadt Schmölln

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    TLBV Region Ost - Anderweitige Straßennutzung nach Bundesfern-, Thüringer Straßengesetz und/oder StVO

    ID: L100038_219741308

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    Verlängerung/Nachtrag einer bestehenden verkehrsrechtlichen Anordnung oder Sondernutzung (Schmölln)

    ID: L100038_211416103

    Beschreibung

    ThAVEL-Prozess der Stadt Schmölln

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    Sprache

    Englisch

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    Zuständigkeit

    In Ortsdurchfahrten kann die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung Sondernutzungen genehmigen.

    Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Schmölln - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsplatz 3

    04626 Schmölln

    Parkplätze

    • Parkplatz: Gäste/Besucher auf dem Sparkassenparkplatz
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz am Landratsamt
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parken mit Parkscheibe (1h) vor dem Objekt
      Anzahl: 8  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Markt
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie R

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 034491 76-184

    Telefon Festnetz: 034491 76-0

    E-Mail: ordnungsamt@schmoelln.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Schmölln

    Empfänger: Stadtverwaltung Schmölln

    IBAN: DE91 8306 5408 0000 0630 10

    BIC: GENODEF1SLR

    Bankinstitut: VR-Bank Altenburger Land eG

    Gemeinde Dobitschen (als erfüllende Gemeinde)

    Empfänger: Gemeinde Dobitschen (als erfüllende Gemeinde)

    IBAN: DE34 8305 0200 1314 0000 78

    BIC: HELADEF1ALT

    Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land

    Stadtverwaltung Schmölln

    Empfänger: Stadtverwaltung Schmölln

    IBAN: DE48 8305 0200 1301 0039 60

    BIC: HELADEF1ALT

    Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land

    Formulare

    Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemäß Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung - (Land Thüringen)
    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO

    Version

    Technisch geändert am 13.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 44 "Region Ost"

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 62

    07501 Gera

    Hausanschrift

    Hainstraße 19

    07545 Gera

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 574181-0

    Fax: 0361 574181-423

    E-Mail: poststelle44@tlbv.thueringen.de

    Formulare

    Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemäß Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung - (Land Thüringen)
    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Der Antrag kann in schriftlicher Form per Post oder elektronischer Form per E-Mail eingereicht werden.

    Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften, die in der Zuständigkeit des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr liegen, können Sie die Sondernutzung von Straßen online beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.

    Fristen

    Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

    Kosten

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig.
    Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Sondernutzungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 06.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis, Straßenrechtliche Sondernutzung, Warenstand, Informationsstand, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Sondererlaubnis für Verkaufsstand, Verkaufsstand, Werbestand

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English