Sondernutzung von Straßen ErlaubnisOnline erledigen

    Sondernutzungserlaubnis für Straßen beantragen

    Wenn Sie auf der Straße beispielsweise Waren verkaufen oder einen Informationsstand errichten möchten, dann ist dies eine Sondernutzung der Straße. Dafür müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die grundsätzlich erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

    Sondernutzungen gewerblicher Art sind z. B.:

    • Verkaufswagen/Verkaufsstände

    • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften

    • Informationsstände

    • Werbeaufsteller/Werbetafeln

    • Tische/Stühle

    • Fahrradständer

    • Plakatierung

    Antragsinhalt:

    • In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größen der benötigten Straßenflächen anzugeben.

    Inhalt der Erlaubnis:

    • Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
    • Im Rahmen der Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

    Hinweise für Altenburg: Sondernutzungserlaubnis

    Sondernutzungen im Sinne der Altenburger Sondernutzungssatzung sind insbesondere:
    1. Aufgrabungen,
    2. Verlegung privater Leitungen,
    3. Aufstellung von Gerüsten, Masten, Bauzäunen, Bauhütten, Bauwagen, Baumaschinen und -geräten, Fahnenstangen, Containern, Krane,
    4. Lagerung von Baumaterialien aller Art (außer § 7 Abs. 1 Ziffer 5), Bauschutt, sonstige Gegenstände,
    5. Freitreppen, sofern sie den Fußgängerverkehr nicht gefährden, ausgenommen der in § 7 Abs. 1 Ziffer 6 dieser Satzung genannten Fälle,
    6. Licht-, Luft- und Einwurfschächte und ähnliche Öffnungen, soweit sie mehr als 50 cm tief in den Verkehrsraum hineinragen
    7. Werbeanlagen aller Art, z.B. Schilder, Schaukästen, Vitrinen, Plakatsäulen und -tafeln sowie Warenautomaten, die innerhalb einer Höhe von 2,50 m über dem Erdboden und mehr als 0,3 m in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen,
    8. zeitlich begrenzte Werbeanlagen (höchstens 4 Wochen) über Gehwegen und / oder Straßen z.B. für Veranstaltungen, Aus- und Schlussverkäufe, Oster- und Weihnachtszeit (Lichterketten, Girlanden, Märchenbilder und -figuren),
    9. Plakattafeln zum Anbringen an Lichtmasten zu Werbezwecken,
    10. die Herstellung von Gehwegüberfahrten oder anderen Grundstückszufahrten bei Baumaßnahmen (Baustellenzufahrten),
    11. Aufstellung von Tischen, Stühlen, Behältnissen,
    12. Aufstellung von Verkaufsbuden, -ständen, -tischen und -wagen,
    13. Aufstellung von Vitrinen, Schaukästen,
    14. Aufstellung von Warenständern, Werbeausstellungen und Werbewagen,
    15. Aufstellung von Plakatträgern (Werbetafeln), Informationsständen
    16. Aufstellung von Zelten,
    17. Überpannen der Straße mit Spruchbändern, Lichterketten, Girlanden u.a. innerhalb einer Höhe von 4,50 m über dem Erdboden

    Online-Dienste

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949114

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    TLBV Region Mitte - Anderweitige Straßennutzung nach Bundesfern-, Thüringer Straßengesetz und/oder StVO

    ID: L100038_219741306

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    TLBV Region Ost - Anderweitige Straßennutzung nach Bundesfern-, Thüringer Straßengesetz und/oder StVO

    ID: L100038_219741308

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    In Ortsdurchfahrten kann die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung Sondernutzungen genehmigen.

    Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Altenburg - Sachgebiet Straßenverkehr und Allgemeines Ordnungsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustadt 7

    04600 Altenburg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Pohlhof
      Anzahl: 9  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Theater
      Linie:
      • Bus: S
    • Haltestelle: Bartholomäikirche
      Linie:
      • Bus: I, L, W, Z
    • Haltestelle: Lindenaustraße
      Linie:
      • Bus: I, W

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markt 1

    04600 Altenburg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Pohlhof
      Anzahl: 9  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Theater
      Linie:
      • Bus: S
    • Haltestelle: Bartholomäikirche
      Linie:
      • Bus: I, L, W, Z
    • Haltestelle: Lindenaustraße
      Linie:
      • Bus: I, W

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Altenburg

    Empfänger: Stadtverwaltung Altenburg

    IBAN: DE15 8305 0200 1111 0027 00

    BIC: HELADEF1ALT

    Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land

    Formulare

    Antrag auf Sondernutzung für z.B. Baugerüste, Gehwegnutzungen o.ä.
    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadtverwaltung Altenburg - Sachgebiet Gewerbewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    04600 Altenburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Johannisstraße
      Linie:
      • Bus: I, L, Z, W

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Johannisgraben 4

    04600 Altenburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Johannisstraße
      Linie:
      • Bus: I, L, Z, W

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03447 594339

    Telefon Festnetz: 03447 594360

    E-Mail: gewerbeamt@stadt-altenburg.de

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Altenburg

    Empfänger: Stadtverwaltung Altenburg

    IBAN: DE15 8305 0200 1111 0027 00

    BIC: HELADEF1ALT

    Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land

    Formulare

    Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemäß Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung - (Land Thüringen)
    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 42 "Region Mitte"

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 80 03 29

    99029 Erfurt

    Hausanschrift

    Hohenwindenstraße 14

    99086 Erfurt

    Kontakt

    Fax: 0361 574153-270

    Telefon Festnetz: 0361 574153-140

    E-Mail: poststelle42@tlbv.thueringen.de

    Formulare

    Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemäß Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung - (Land Thüringen)
    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 44 "Region Ost"

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 62

    07501 Gera

    Hausanschrift

    Hainstraße 19

    07545 Gera

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 574181-0

    Fax: 0361 574181-423

    E-Mail: poststelle44@tlbv.thueringen.de

    Formulare

    Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemäß Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung - (Land Thüringen)
    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Altenburg: Sondernutzungserlaubnis

    Der Antrag soll mindestens enthalten:
    a) den Namen, die Anschrift und die Unterschrift des Antragstellers,
    b) Angaben über Ort, örtliche Begrenzung, Größe, Umfang und Gestaltung der beabsichtigten Sondernutzung,
    c) die Dauer der beabsichtigten Sondernutzung,
    d) einen Lageplan mit zeichnerischer Darstellung des Ortes und der örtlichen Begrenzung der beabsichtigten Sondernutzung,
    e) bei beabsichtigten Sondernutzungen im Geltungsbereich einer städtebaulichen Gestaltungsrichtlinie: eine Beschreibung sowie mindestens eine Zeichnung mit der farbgetreuen Wiedergabe aller sichtbaren Teile der geplanten Gestaltung.

    Formulare

    Der Antrag kann in schriftlicher Form per Post oder elektronischer Form per E-Mail eingereicht werden.

    Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften, die in der Zuständigkeit des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr liegen, können Sie die Sondernutzung von Straßen online beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.

    Fristen

    Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

    Hinweise für Altenburg: Sondernutzungserlaubnis

    Der schriftliche Antrag ist spätestens 2 Wochen vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung zu stellen.

    Kosten

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig.
    Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Sondernutzungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.

    Hinweise für Altenburg: Sondernutzungserlaubnis

    Soweit die Sondernutzungsgebührensatzung oder das Gebührenverzeichnis zu dieser Satzung einen Gebührenrahmen vorsieht, ist die Gebühr im Einzelfall nach Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch sowie nach dem wirtschaftlichen Interesse des Gebührenschuldners an der Sondernutzung zu bemessen. Gebührenbefreiungen- oder Ermäßigungen regelt die Sonder-nutzungsgebührensatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 06.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis, Straßenrechtliche Sondernutzung, Warenstand, Informationsstand, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Sondererlaubnis für Verkaufsstand, Verkaufsstand, Werbestand

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English