Sondernutzungserlaubnis für Straßen beantragen
Wenn Sie auf der Straße beispielsweise Waren verkaufen oder einen Informationsstand errichten möchten, dann ist dies eine Sondernutzung der Straße. Dafür müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die grundsätzlich erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z. B.:
-
Verkaufswagen/Verkaufsstände
-
Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
-
Informationsstände
-
Werbeaufsteller/Werbetafeln
-
Tische/Stühle
-
Fahrradständer
-
Plakatierung
Antragsinhalt:
- In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größen der benötigten Straßenflächen anzugeben.
Inhalt der Erlaubnis:
- Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
- Im Rahmen der Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Hinweise für Altenburg: Sondernutzungserlaubnis
Sondernutzungen im Sinne der Altenburger Sondernutzungssatzung sind insbesondere:
1. Aufgrabungen,
2. Verlegung privater Leitungen,
3. Aufstellung von Gerüsten, Masten, Bauzäunen, Bauhütten, Bauwagen, Baumaschinen und -geräten, Fahnenstangen, Containern, Krane,
4. Lagerung von Baumaterialien aller Art (außer § 7 Abs. 1 Ziffer 5), Bauschutt, sonstige Gegenstände,
5. Freitreppen, sofern sie den Fußgängerverkehr nicht gefährden, ausgenommen der in § 7 Abs. 1 Ziffer 6 dieser Satzung genannten Fälle,
6. Licht-, Luft- und Einwurfschächte und ähnliche Öffnungen, soweit sie mehr als 50 cm tief in den Verkehrsraum hineinragen
7. Werbeanlagen aller Art, z.B. Schilder, Schaukästen, Vitrinen, Plakatsäulen und -tafeln sowie Warenautomaten, die innerhalb einer Höhe von 2,50 m über dem Erdboden und mehr als 0,3 m in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen,
8. zeitlich begrenzte Werbeanlagen (höchstens 4 Wochen) über Gehwegen und / oder Straßen z.B. für Veranstaltungen, Aus- und Schlussverkäufe, Oster- und Weihnachtszeit (Lichterketten, Girlanden, Märchenbilder und -figuren),
9. Plakattafeln zum Anbringen an Lichtmasten zu Werbezwecken,
10. die Herstellung von Gehwegüberfahrten oder anderen Grundstückszufahrten bei Baumaßnahmen (Baustellenzufahrten),
11. Aufstellung von Tischen, Stühlen, Behältnissen,
12. Aufstellung von Verkaufsbuden, -ständen, -tischen und -wagen,
13. Aufstellung von Vitrinen, Schaukästen,
14. Aufstellung von Warenständern, Werbeausstellungen und Werbewagen,
15. Aufstellung von Plakatträgern (Werbetafeln), Informationsständen
16. Aufstellung von Zelten,
17. Überpannen der Straße mit Spruchbändern, Lichterketten, Girlanden u.a. innerhalb einer Höhe von 4,50 m über dem Erdboden
Online-Dienste
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Vertrauensniveau
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TLBV Region Mitte - Anderweitige Straßennutzung nach Bundesfern-, Thüringer Straßengesetz und/oder StVO
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TLBV Region Ost - Anderweitige Straßennutzung nach Bundesfern-, Thüringer Straßengesetz und/oder StVO
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Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten kann die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung Sondernutzungen genehmigen.
Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Altenburg - Sachgebiet Straßenverkehr und Allgemeines Ordnungsrecht
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Pohlhof
Anzahl: 9 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Theater
Linie:- Bus: S
- Haltestelle: Bartholomäikirche
Linie:- Bus: I, L, W, Z
- Haltestelle: Lindenaustraße
Linie:- Bus: I, W
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Pohlhof
Anzahl: 9 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Theater
Linie:- Bus: S
- Haltestelle: Bartholomäikirche
Linie:- Bus: I, L, W, Z
- Haltestelle: Lindenaustraße
Linie:- Bus: I, W
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Fax: 03447 594329
Telefon Festnetz: 03447 594320
E-Mail: fundbuero@stadt-altenburg.de
E-Mail: ordnungsamt@stadt-altenburg.de
Bankverbindung
Stadtverwaltung Altenburg
Empfänger: Stadtverwaltung Altenburg
IBAN: DE15 8305 0200 1111 0027 00
BIC: HELADEF1ALT
Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land
Formulare
Antrag auf Sondernutzung für z.B. Baugerüste, Gehwegnutzungen o.ä.
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO
Stadtverwaltung Altenburg - Sachgebiet Gewerbewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Johannisstraße
Linie:- Bus: I, L, Z, W
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Johannisstraße
Linie:- Bus: I, L, Z, W
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Lutz Meyner (Sachgebietsleiter)
Hausanschrift
Fax: 03447 594-339
Telefon Festnetz: 03447 594-360
E-Mail: lutz.meyner@stadt-altenburg.de
Frau Sabine Zabka (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Fax: 03447 594-339
Telefon Festnetz: 03447 594-363
E-Mail: sabine.zabka@stadt-altenburg.de
Bankverbindung
Stadtverwaltung Altenburg
Empfänger: Stadtverwaltung Altenburg
IBAN: DE15 8305 0200 1111 0027 00
BIC: HELADEF1ALT
Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land
Formulare
Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemäß Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung - (Land Thüringen)
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 42 "Region Mitte"
Adresse
Postfachadresse
Postfach 80 03 29
99029 Erfurt
Hausanschrift
Kontakt
Formulare
Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemäß Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung - (Land Thüringen)
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 44 "Region Ost"
Adresse
Postfachadresse
Postfach 11 62
07501 Gera
Hausanschrift
Kontakt
Formulare
Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemäß Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung - (Land Thüringen)
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Altenburg: Sondernutzungserlaubnis
Der Antrag soll mindestens enthalten:
a) den Namen, die Anschrift und die Unterschrift des Antragstellers,
b) Angaben über Ort, örtliche Begrenzung, Größe, Umfang und Gestaltung der beabsichtigten Sondernutzung,
c) die Dauer der beabsichtigten Sondernutzung,
d) einen Lageplan mit zeichnerischer Darstellung des Ortes und der örtlichen Begrenzung der beabsichtigten Sondernutzung,
e) bei beabsichtigten Sondernutzungen im Geltungsbereich einer städtebaulichen Gestaltungsrichtlinie: eine Beschreibung sowie mindestens eine Zeichnung mit der farbgetreuen Wiedergabe aller sichtbaren Teile der geplanten Gestaltung.
Formulare
Der Antrag kann in schriftlicher Form per Post oder elektronischer Form per E-Mail eingereicht werden.
Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften, die in der Zuständigkeit des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr liegen, können Sie die Sondernutzung von Straßen online beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Sondernutzungssatzung der Gemeinde
Rechtsbehelf
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.
Fristen
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
Hinweise für Altenburg: Sondernutzungserlaubnis
Der schriftliche Antrag ist spätestens 2 Wochen vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung zu stellen.
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Sondernutzungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.
Hinweise für Altenburg: Sondernutzungserlaubnis
Soweit die Sondernutzungsgebührensatzung oder das Gebührenverzeichnis zu dieser Satzung einen Gebührenrahmen vorsieht, ist die Gebühr im Einzelfall nach Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch sowie nach dem wirtschaftlichen Interesse des Gebührenschuldners an der Sondernutzung zu bemessen. Gebührenbefreiungen- oder Ermäßigungen regelt die Sonder-nutzungsgebührensatzung.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 06.09.2022
Stichwörter
Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis, Straßenrechtliche Sondernutzung, Warenstand, Informationsstand, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Sondererlaubnis für Verkaufsstand, Verkaufsstand, Werbestand