Sondernutzungserlaubnis für Straßen beantragen
Wenn Sie auf der Straße beispielsweise Waren verkaufen oder einen Informationsstand errichten möchten, dann ist dies eine Sondernutzung der Straße. Dafür müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die grundsätzlich erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z. B.:
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Verkaufswagen/Verkaufsstände
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Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
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Informationsstände
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Werbeaufsteller/Werbetafeln
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Tische/Stühle
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Fahrradständer
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Plakatierung
Antragsinhalt:
- In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größen der benötigten Straßenflächen anzugeben.
Inhalt der Erlaubnis:
- Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
- Im Rahmen der Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Online-Dienste
Thüringer Online-Dienst
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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TLBV Region Ost - Anderweitige Straßennutzung nach Bundesfern-, Thüringer Straßengesetz und/oder StVO
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Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten kann die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung Sondernutzungen genehmigen.
Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Oppurg - Ordnungsamt
Beschreibung
Sonstige Zuständigkeiten:
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, Erteilung von Genehmigungen für Traditionsfeuer, zur Plakatierung, zum Fällen von Bäumen)
- Anzeige bzw. Genehmigung öffentlicher Veranstaltungen
- Straßensondernutzung
- Erteilung von Genehmigungen zur Inanspruchnahme öffentlicher (gemeindlicher) Verkehrsflächen
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Brandschutz, Katastrophenschutz
- Tierschutz/Fundtiere
- Jagd- und Fischereiwesen (Wildschäden, Pachtverträge)
- Fundbüro
- Friedhofswesen (gemeindliche Friedhöfe)
- Satzungsrecht
- Versicherungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Montag 09:00 - 12:00 Uhr * Dienstag 09:00 - 12.00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr * Mittwoch geschlossen * Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr * Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03647 4394-21
Fax: 03647 4394-94
Telefon Festnetz: 03647 4394-20
E-Mail: ordnungsamt@vg-oppurg.de
Kontaktperson
Frau Ursula Ludwig
Frau Grit Pfeifer
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO
Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemäß Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung - (Land Thüringen)
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 44 "Region Ost"
Adresse
Postfachadresse
Postfach 11 62
07501 Gera
Hausanschrift
Kontakt
Formulare
Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemäß Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung - (Land Thüringen)
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO
Formulare
Der Antrag kann in schriftlicher Form per Post oder elektronischer Form per E-Mail eingereicht werden.
Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften, die in der Zuständigkeit des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr liegen, können Sie die Sondernutzung von Straßen online beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Sondernutzungssatzung der Gemeinde
Rechtsbehelf
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.
Fristen
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Sondernutzungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 06.09.2022
Stichwörter
Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis, Werbestand, Verkaufsstand, Straßenrechtliche Sondernutzung, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Informationsstand, Sondererlaubnis für Verkaufsstand, Warenstand