Sondernutzungserlaubnis für Straßen beantragen
Wenn Sie auf der Straße beispielsweise Waren verkaufen oder einen Informationsstand errichten möchten, dann ist dies eine Sondernutzung der Straße. Dafür müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die grundsätzlich erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z. B.:
-
Verkaufswagen/Verkaufsstände
-
Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
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Informationsstände
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Werbeaufsteller/Werbetafeln
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Tische/Stühle
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Fahrradständer
-
Plakatierung
Antragsinhalt:
- In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größen der benötigten Straßenflächen anzugeben.
Inhalt der Erlaubnis:
- Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
- Im Rahmen der Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Online-Dienste
Anderweitige Straßennutzung nach Thüringer Straßengesetz und/oder StVO
Beschreibung
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TLBV Region Mitte - Anderweitige Straßennutzung nach Bundesfern-, Thüringer Straßengesetz und/oder StVO
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Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten kann die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung Sondernutzungen genehmigen.
Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ilmenau - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Obertorstraße, Einfahrt Museum
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Kurzzeitplätze um das Rathaus
Anzahl: 25
Gebühren: nein
A.-Pulvers-Str. /R.-Breitscheid-Str.
Bus: Stadtlinie A, fußläufig 5 min
Weimarer Straße (Nähe Bäckerei Schindler)
Bus: Stadtlinie C, fußläufig 1 min
Rollstuhlfahrer bitte Eingang Topfmarkt benutzen (Fahrstuhl im Rathaus über Innenhof erreichbar) oder am Haupteingang klingeln!
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 13:00 - 18:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 13:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03677 600-215
E-Mail: ordnungsamt@ilmenau.de
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO
Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemäß Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung - (Land Thüringen)
Stadtverwaltung Ilmenau - Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Obertorstraße, Einfahrt Museum
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Kurzzeitplätze um das Rathaus
Anzahl: 25
Gebühren: nein
A.-Pulvers-Str. /R.-Breitscheid-Str.
Bus: Stadtlinie A, fußläufig 5 min
Weimarer Straße (Nähe Bäckerei Schindler)
Bus: Stadtlinie C, fußläufig 1 min
Rollstuhlfahrer bitte Eingang Topfmarkt benutzen (Fahrstuhl im Rathaus über Innenhof erreichbar) oder am Haupteingang klingeln!
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 13:00 - 18:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 13:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: strassenverkehr@ilmenau.de
Telefon Festnetz: 03677 600-217
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO
Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemäß Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung - (Land Thüringen)
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 42 "Region Mitte"
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 80 03 29
99029 Erfurt
Kontakt
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO
Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemäß Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung - (Land Thüringen)
Formulare
Der Antrag kann in schriftlicher Form per Post oder elektronischer Form per E-Mail eingereicht werden.
Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften, die in der Zuständigkeit des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr liegen, können Sie die Sondernutzung von Straßen online beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Sondernutzungssatzung der Gemeinde
Rechtsbehelf
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.
Fristen
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Sondernutzungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 06.09.2022