Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzungserlaubnis für Straßen beantragen

    Wenn Sie auf der Straße beispielsweise Waren verkaufen oder einen Informationsstand errichten möchten, dann ist dies eine Sondernutzung der Straße. Dafür müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die grundsätzlich erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

    Sondernutzungen gewerblicher Art sind z. B.:

    • Verkaufswagen/Verkaufsstände

    • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften

    • Informationsstände

    • Werbeaufsteller/Werbetafeln

    • Tische/Stühle

    • Fahrradständer

    • Plakatierung

    Antragsinhalt:

    • In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größen der benötigten Straßenflächen anzugeben.

    Inhalt der Erlaubnis:

    • Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
    • Im Rahmen der Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

    Online-Dienste

    Thüringer Online-Dienst - Sondernutzungserlaubnis für Straßen

    ID: L100038_212949114

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 24.11.2023 (von: Knobelsdorf, Ralph)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung

    ID: L100038_219441978

    Beschreibung

    Hinweis: Die Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig, spätestens jedoch vier Wochen vor Beginn der geplanten Nutzung, schriftlich bei der Stadt zu beantragen.

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 07.02.2024 (von: Webservice, Stadtverwaltung Weimar)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Stadtverwaltung Weimar)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    TLBV Region Mitte - Anderweitige Straßennutzung nach Bundesfern-, Thüringer Straßengesetz und/oder StVO

    ID: L100038_219741306

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    Version

    Technisch erstellt am 29.02.2024 (von: Schneider, Carolin)

    Technisch geändert am 24.09.2024 (von: Endler, Michaela)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    In Ortsdurchfahrten kann die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung Sondernutzungen genehmigen.

    Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Gewerbebehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwanseestraße 17

    99423 Weimar

    Postanschrift

    Postfach 2014

    99423 Weimar

    Postanschrift

    99401 Weimar

    Postanschrift

    Postfach 2014

    99401 Weimar

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 15:00 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr Hinweis: Das Bürgerbüro hat erweiterte Öffnungszeiten. Die individuellen Öffnungszeiten der Fachämter entnehmen Sie bitte der Ämterstruktur.

    Kontakt

    E-Mail: gewerbebehoerde@stadtweimar.de

    Telefon Festnetz: 03643 762-344

    Fax: 03643 762-322

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO
    Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemäß Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung - (Land Thüringen)

    Version

    Technisch erstellt am 05.08.2019 (von: Starke, Laura)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Webservice, Stadtverwaltung Weimar)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Formulare

    Der Antrag kann in schriftlicher Form per Post oder elektronischer Form per E-Mail eingereicht werden.

    Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften, die in der Zuständigkeit des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr liegen, können Sie die Sondernutzung von Straßen online beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.

    Fristen

    Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

    Kosten

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig.
    Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Sondernutzungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 06.09.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 07.03.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)