Sondernutzungserlaubnis für Straßen beantragen
Wenn Sie auf der Straße beispielsweise Waren verkaufen oder einen Informationsstand errichten möchten, dann ist dies eine Sondernutzung der Straße. Dafür müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die grundsätzlich erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z. B.:
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Verkaufswagen/Verkaufsstände
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Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
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Informationsstände
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Werbeaufsteller/Werbetafeln
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Tische/Stühle
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Fahrradständer
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Plakatierung
Antragsinhalt:
- In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größen der benötigten Straßenflächen anzugeben.
Inhalt der Erlaubnis:
- Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
- Im Rahmen der Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Hinweise für Suhl: Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen
- Genehmigung und Kontrolle von Sondernutzungen
- Gestattungen zu Maßnahmen der Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen
- Stellungnahmen des Straßenbaulastträgers zu verkehrsrechtlichen Anordnungen für Verkehrsbeschränkungen und Ausnahmegenehmigungen
- Genehmigung und Kontrolle von Sondernutzungen
- Gestattungen zu Maßnahmen der Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen
- Stellungnahmen des Straßenbaulastträgers zu verkehrsrechtlichen Anordnungen für Verkehrsbeschränkungen und Ausnahmegenehmigungen
Online-Dienste
Thüringer Online-Dienst
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
TLBV Region Südwest - Anderweitige Straßennutzung nach Bundesfern-, Thüringer Straßengesetz und/oder StVO
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Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten kann die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung Sondernutzungen genehmigen.
Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr.
Hinweise für Suhl: Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen
Ansprechpartner: (03681) 74 24 16
Ansprechpartner: (03681) 74 24 16
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Abteilung Straßenverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Am Fröhlichen Mann
98527 Suhl
Eigenbetrieb kommunalwirtschaftliche Dienstleistungen Suhl Abteilung Straßenverwaltung
Öffnungszeiten
Standort: Neues Rathaus und Gutenbergstraße 4 Montag 8:00 - 13:00 Uhr Dienstag 8:00 - 17:00 Uhr Mittwoch Schließtag Donnerstag 8:00 - 18:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr Standort: Recyclinghof "Fröhlicher Mann" Montag geschlossen Dienstag 9:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 9:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 17:00 Uhr Freitag 9:00 - 17:00 Uhr Samstag 8:00 - 13:00 Uhr Standort: Friedhof Montag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch Schließtag Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742416(Abt.-Leiter Straßenverwaltung)
Telefon Festnetz: 036817 742408(MA Straßenverwaltung)
Fax: 03681 744-140
E-Mail: strassenverwaltung@ebkds.de
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO
Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemäß Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung - (Land Thüringen)
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 45 "Region Südwest"
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1262
98537 Zella-Mehlis
Kontakt
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO
Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemäß Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung - (Land Thüringen)
Formulare
Der Antrag kann in schriftlicher Form per Post oder elektronischer Form per E-Mail eingereicht werden.
Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften, die in der Zuständigkeit des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr liegen, können Sie die Sondernutzung von Straßen online beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Sondernutzungssatzung der Gemeinde
Hinweise für Suhl: Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen
Rechtsbehelf
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.
Fristen
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Sondernutzungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 06.09.2022
Stichwörter
Straßenrechtliche Sondernutzung, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis, Informationsstand, Warenstand, Sondererlaubnis für Verkaufsstand, Verkaufsstand, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Werbestand