Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzungserlaubnis für Straßen beantragen

    Wenn Sie auf der Straße beispielsweise Waren verkaufen oder einen Informationsstand errichten möchten, dann ist dies eine Sondernutzung der Straße. Dafür müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die grundsätzlich erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

    Sondernutzungen gewerblicher Art sind z. B.:

    • Verkaufswagen/Verkaufsstände

    • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften

    • Informationsstände

    • Werbeaufsteller/Werbetafeln

    • Tische/Stühle

    • Fahrradständer

    • Plakatierung

    Antragsinhalt:

    • In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größen der benötigten Straßenflächen anzugeben.

    Inhalt der Erlaubnis:

    • Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
    • Im Rahmen der Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

    Hinweise für Suhl: Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen

    • Genehmigung und Kontrolle von Sondernutzungen
    • Gestattungen zu Maßnahmen der Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen
    • Stellungnahmen des Straßenbaulastträgers zu verkehrsrechtlichen Anordnungen für Verkehrsbeschränkungen und Ausnahmegenehmigungen
    • Genehmigung und Kontrolle von Sondernutzungen
    • Gestattungen zu Maßnahmen der Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen
    • Stellungnahmen des Straßenbaulastträgers zu verkehrsrechtlichen Anordnungen für Verkehrsbeschränkungen und Ausnahmegenehmigungen

    Online-Dienste

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949114

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    TLBV Region Südwest - Anderweitige Straßennutzung nach Bundesfern-, Thüringer Straßengesetz und/oder StVO

    ID: L100038_219741309

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 29.02.2024

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Zuständigkeit

    In Ortsdurchfahrten kann die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung Sondernutzungen genehmigen.

    Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr.

    Hinweise für Suhl: Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen

    Ansprechpartner: (03681) 74 24 16

    Ansprechpartner: (03681) 74 24 16

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Suhl - Abteilung Straßenverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Fröhlichen Mann

    98527 Suhl

    Eigenbetrieb kommunalwirtschaftliche Dienstleistungen Suhl Abteilung Straßenverwaltung

    Öffnungszeiten

    Standort: Neues Rathaus und Gutenbergstraße 4 Montag 8:00 - 13:00 Uhr Dienstag 8:00 - 17:00 Uhr Mittwoch Schließtag Donnerstag 8:00 - 18:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr Standort: Recyclinghof "Fröhlicher Mann" Montag geschlossen Dienstag 9:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 9:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 17:00 Uhr Freitag 9:00 - 17:00 Uhr Samstag 8:00 - 13:00 Uhr Standort: Friedhof Montag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch Schließtag Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03681 742416(Abt.-Leiter Straßenverwaltung)

    Telefon Festnetz: 036817 742408(MA Straßenverwaltung)

    Fax: 03681 744-140

    E-Mail: strassenverwaltung@ebkds.de

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO
    Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemäß Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung - (Land Thüringen)

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2007

    Technisch geändert am 07.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 45 "Region Südwest"

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Köhlersgehäu 6

    98544 Zella-Mehlis

    Postanschrift

    Postfach 1262

    98537 Zella-Mehlis

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 574177-0

    Fax: 0361 574177-100

    E-Mail: poststelle45@tlbv.thueringen.de

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO
    Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemäß Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung - (Land Thüringen)

    Version

    Technisch erstellt am 01.06.2011

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Formulare

    Der Antrag kann in schriftlicher Form per Post oder elektronischer Form per E-Mail eingereicht werden.

    Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften, die in der Zuständigkeit des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr liegen, können Sie die Sondernutzung von Straßen online beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.

    Fristen

    Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

    Kosten

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig.
    Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Sondernutzungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 06.09.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Stichwörter

    Straßenrechtliche Sondernutzung, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis, Informationsstand, Warenstand, Sondererlaubnis für Verkaufsstand, Verkaufsstand, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Werbestand

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024