Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr erhalten
Großraum- und Schwerlasttransporte sind genehmigungs- und erlaubnispflichtig.
Beschreibung
Die Erteilung von Genehmigungen zur Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr zur Beförderung von Ladungen mit überhöhter Abmessung und/oder Gewicht sind grundsätzlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.
Online-Dienst
VEMAGS® Antragstellung für Großraum- und Schwertransporte
Beschreibung
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Zuständigkeit
Örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Soweit der Zuständigkeitsbereich mehrerer Straßenverkehrsbehörden betroffen ist, ist das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig.
Ansprechpartner
Landratsamt Weimarer Land - Untere Verkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200 Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten
Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Weimar Atrium
Linie:- Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten
Formulare
Voraussetzungen
Einzelfallprüfung. Dem Antrag wird stattgegeben, wenn die Straßeninfrastruktur für den Transport geeignet ist (Höhe, Breite, Gewicht) und Gründe der Verkehrssicherheit nicht entgegenstehen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung (Verwaltungsakt) über einen Antrag ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs/Klage zulässig.
Verfahrensablauf
Fristen
Unter Berücksichtigung der Regelbearbeitungszeit ist eine möglichst frühzeitige Antragstellung ratsam.
Bearbeitungsdauer
Die Regelbearbeitungszeit beträgt 2 Wochen.
Kosten
Es entsteht eine Gebühr zwischen 40,00 bis 1300,00 EUR nach Maßgabe des Anhangs zu Nr. 263.1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt in Verbindung mit dem Anhang zu Gebührennummer 263.1 GebOSt).
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 09.02.2022
Stichwörter
Großraumtransporte, Wegstrecke, selbstfahrende Arbeitsbühnen, Straßenverkehr, Schwerlastverkehr, StVZO, Mobilkran, Kraftfahrtstraßenbenutzung, Großraum- und Schwerlasttransporte, Großraumtransport, Straßenverkehrszulassungsordnung, Wegstreckenfestlegung, Lkw, Schwertransporte, Großraumtransporter, Verkehrsaufsicht, Überbreite, Gehweg, Verkehrssicherheit, Autokran, Begleitfahrzeug, Straßenbenutzung, Kraftfahrtstraßen, Schwerlasttransport, Fahrbahn, Großraumverkehr, Baustellenfahrzeuge, Gütertransport, Ladungen mit überhöhter Abmessung, Verkehrsangelegenheiten, Betonpumpen, Autokräne, Großraum- und Schwerverkehr, Verkehrsmittel, Schwertransport, Bürgersteig, Verkehrsregelung, Baustellenkran, Ausnahmegenehmigung