Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn bei Ihnen eine Schwerbehinderung festgestellt wurde, dann können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Beschreibung

    Bei Ihnen wurde ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt und Sie möchten aufgrund dieser Feststellung Rechte und Leistungen in Anspruch nehmen? Dann müssen Sie schriftlich die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Online-Dienst

    Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises

    ID: L100038_220430986

    Beschreibung

    Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie über mindestens 6 Monate an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern, können einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX ) stellen. Ihr zuständiges Amt prüft den Grad der Behinderung (GdB) und erteilt ab einem GdB von 20 einen Feststellungsbescheid. Als Nachweis der Behinderung kann dann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Dieser wird ausgestellt, wenn der festgestellte GdB wenigstens 50 beträgt. Werden zudem bestimmte gesundheitliche Merkmale festgestellt (z.B. Blindheit, Hör- oder Bewegungseinschränkungen) können Merkzeichen in den Schwerbehindertenausweis eingetragen werden. Diese Merkzeichen berechtigen zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen zum Beispiel steuerliche Vorteile oder unentgeltliche Beförderung mit Bus und Bahn und werden im Schwerbehindertenausweis mit aufgeführt. Sofern Sie die Feststellung einer Behinderung vorliegen haben (Feststellungsbescheid), können Sie im folgenden Online-Antrag die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Den Antrag können Sie aus drei verschiedenen Gründen an dieser Stelle stellen: - Ausstellung aufgrund eines neuen Bescheides über die Feststellung einer Behinderung - Ausstellung aufgrund Verlust / Beschädigung des aktuellen Schwerbehindertenausweises - Ausstellung aufgrund Ablauf der Gültigkeit des aktuellen Schwerbehindertenausweises Hinweis: Der Antrag kann erst abschließend bearbeitet werden, wenn er vollständig ist und alle Unterlagen vorliegen. Je vollständiger und eindeutiger der Antrag und die beigefügten Unterlagen sind, desto schneller kann eine Bearbeitung erfolgen. Sollten Sie nicht alle Felder ausfüllen, wird die Behörde hierzu Nachfragen stellen, die die Bearbeitung verlängern werden. Sofern Sie noch keinen Bescheid über die Feststellung einer Behinderung vorliegen haben (Feststellungsbescheid) und diesen bisher nicht beantragt haben, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises noch nicht beantragen. Bitte wechseln Sie in den **Antrag auf Feststellung einer Behinderung und Zuerkennung von Merkzeichen**. Erst wenn der Antrag auf Feststellung einer Behinderung und Zuerkennung von Merkzeichen bewilligt wurde, können Sie unter Berücksichtigung der oben genannten Voraussetzungen einen Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises stellen.

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 23.04.2024 (von: FJD VHK, Webservice)

    Technisch geändert am 23.04.2024 (von: FJD VHK, Webservice)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Zuständigkeit

    Für die Ausstellung und Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises wenden Sie sich an Ihr Landratsamt bzw. die Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 27 - Sozialberatung, Vormund und Betreuung

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 30

    04600 Altenburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 586-802

    Fax: 03447 586-762

    E-Mail: Silke.Manger@altenburgerland.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2023 (von: Seifert, Jörg)

    Technisch geändert am 23.04.2024 (von: Siegel, Karsten)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
    • ab dem 10. Lebensjahr: 1 aktuelles Passfoto
      • Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
    • für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel

    Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.

    Für die Verlängerung vergessen Sie bitte nicht Ihren bisherigen Schwerbehindertenausweis, soweit Sie bereits im Besitz eines solchen sind.

    Voraussetzungen

    Sie haben nachgewiesen einen Grad der Behinderung von mindestens 50.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen zunächst die Feststellung der Behinderung schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Wurde bei Ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt, können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

    Die ausstellende Behörde vermerkt auf dem Schwerbehindertenausweis den festgestellten Grad der Behinderung, die Gültigkeit sowie weitere gesundheitliche Merkmale in Form von Merkzeichen. Der Grad der Behinderung wird als auf 10 gerundete Zahl im Bereich von 50 bis 100 angegeben. Darüber hinaus enthält der Ausweis unter Umständen auf der Rückseite eine Historie, weist also aus, ab wann einzelne Feststellungen zum Grad der Behinderung und zu den Nachteilsausgleichen nachgewiesen sind.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Müssen Sie Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen, so reicht es aus, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.
    • Der Schwerbehindertenausweis wird künftig im Scheckkartenformat ausgestellt.
    • Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 24.10.2024 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)