Schülerbeförderung Erstattung

    Schülerfahrtkosten

    Wenn Sie sich die Fahrtkosten für den Schulweg Ihres Kindes erstatten lassen möchten, dann müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Schülerbeförderung ist die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht:

    • für Schüler der Grundschule und der Förderschule bis Klassenstufe 4 bei einem Schulweg von mindestens zwei Kilometern,
    • für Schüler der Regelschule, des Gymnasiums, der Gesamtschule und der Förderschule ab Klassenstufe 5 und für Schüler des Berufsgrundbildungsjahrs, des Berufsvorbereitungsjahrs, der zweijährigen Fachoberschule und derjenigen Berufsfachschulen, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, bei einem Schulweg von mindestens drei Kilometern.

    Eine Mindestbegrenzung entfällt, wenn der Schulweg eine besondere Gefahr für die Sicherheit und die Gesundheit der Schüler bedeutet oder wenn Schüler wegen einer dauernden oder vorübergehenden Behinderung befördert werden müssen. Ab Klassenstufe 11 des Gymnasiums einschließlich der Spezialschulen und -klassen sowie der mit der Gesamtschule oder einer Schule nach § 4 Abs. 4 ThürSchulG verbundenen dreijährigen gymnasialen Oberstufe können Eltern, bei volljährigen Schülern die Schüler selbst, an den Beförderungskosten beteiligt werden. Dies gilt auch für Schüler des beruflichen Gymnasiums, der zweijährigen Fachoberschule und derjenigen Berufsfachschulen, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln. Die Beförderungs- und Erstattungspflicht besteht nur für die kürzeste Wegstrecke zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen, aufnahmefähigen staatlichen Schule, die dem Schüler den von ihm angestrebten Schulabschluss ermöglicht.

    Hinweise für Erfurt: Schülerbeförderung

    • Eine Übernahme der Schülerbeförderungskosten für die Benutzung von Schulbussen bzw. von öffentlichen Verkehrsmitteln auf Schulwegen kann über den Schulträger erfolgen.
    • Die Prüfung des Anspruchs erfolgt gemäß § 4 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen.
    • Die Übernahme der Schülerbeförderungskosten kann erfolgen, wenn die Länge des Schulweges zur nächstgelegenen, aufnahmefähigen staatlichen Schule, die dem Schüler den von ihm angestrebten Schulabschluss ermöglicht, mindestens 2 km (bei Schülern der Klassenstufen 1 bis 4) bzw. 3 km (bei Schülern ab der Klassenstufe 5) beträgt.
    • Es gibt weiterführende Regelungen für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe und an den berufsbildenden Schulen.
    • Anträge für Schüler mit dem Hauptwohnsitz in Erfurt werden in der Schule ausgegeben und (ausgefüllt) wieder entgegengenommen.
    • Erfurter Schüler, die Schulen außerhalb Erfurts besuchen, erhalten das Antragsformular im Amt für Bildung (siehe Ansprechpartner).
    • Für Schüler/-innen mit (manifesten) Beeinträchtigungen besteht die Möglichkeit der Nutzung eines Fahrdienstes. Anträge werden in den Förderzentren ausgegeben und (ausgefüllt) entgegengenommen

    Hinweis

    Diese Seite gibt es auch in Leichter Sprache: Schülerbeförderung in Leichter Sprache

    • Eine Übernahme der Schülerbeförderungskosten für die Benutzung von Schulbussen bzw. von öffentlichen Verkehrsmitteln auf Schulwegen kann über den Schulträger erfolgen.
    • Die Prüfung des Anspruchs erfolgt gemäß § 4 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen.
    • Die Übernahme der Schülerbeförderungskosten kann erfolgen, wenn die Länge des Schulweges zur nächstgelegenen, aufnahmefähigen staatlichen Schule, die dem Schüler den von ihm angestrebten Schulabschluss ermöglicht, mindestens 2 km (bei Schülern der Klassenstufen 1 bis 4) bzw. 3 km (bei Schülern ab der Klassenstufe 5) beträgt.
    • Es gibt weiterführende Regelungen für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe und an den berufsbildenden Schulen.
    • Anträge für Schüler mit dem Hauptwohnsitz in Erfurt werden in der Schule ausgegeben und (ausgefüllt) wieder entgegengenommen.
    • Erfurter Schüler, die Schulen außerhalb Erfurts besuchen, erhalten das Antragsformular im Amt für Bildung (siehe Ansprechpartner).
    • Für Schüler/-innen mit (manifesten) Beeinträchtigungen besteht die Möglichkeit der Nutzung eines Fahrdienstes. Anträge werden in den Förderzentren ausgegeben und (ausgefüllt) entgegengenommen

    Hinweis

    Diese Seite gibt es auch in Leichter Sprache: Schülerbeförderung in Leichter Sprache

    Online-Dienst

    Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten bis Klasse 10

    ID: L100038_212121156

    Beschreibung

    Mithilfe dieses Online-Antrages können Sie eine Übernahme der Schülerbeförderungskosten bis Klasse 10 beantragen. Zur Bewilligung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: - Die Länge des Schulweges zur nächstgelegenen, aufnahmefähigen staatlichen Schule, die dem Schüler den von ihm angestrebten Schulabschluss ermöglicht, beträgt mindestens 2 km (bei Schülern der Klassenstufen 1 bis 4) bzw. 3 km (bei Schülern ab der Klassenstufe 5). - Der Schüler hat seinen Hauptwohnsitz in Erfurt. Der Besuch der Schule muss durch eine Bestätigung dieser oder mittels aktuellem Schülerausweis nachgewiesen werden. Am Ende des Antrages haben Sie die Möglichkeit, Dokumente hochzuladen. Zum elektronischen Einreichen dieses Antrages ist eine Identifikationen mit Ihrem elektronischen Personalweises erforderlich. Weitere Hinweise zur Online-Ausweisfunktion finden Sie auf: https://www.personalausweisportal.de Sollte Ihnen die Identifikation mittels elektronischen Personalausweis nicht möglich sein, reichen Sie den unterschriebenen Antrag nach Abschluss des Antrages auf dem Postweg ein.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 25.03.2021 (von: FJD VHK, Webservice)

    Technisch geändert am 04.08.2022 (von: FJD VHK, Webservice)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Träger der Schülerbeförderung sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die in ihrem Gebiet wohnenden Schüler.Bei überregionalen Förderschulen, Spezialschulen und -klassen sowie bei Grund- und Regelschulen in Trägerschaft kreisangehöriger Gemeinden übernimmt der Schulträger der jeweiligen Schule die Schülerbeförderung im Rahmen des Schulaufwands.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Schulverwaltung

    Adresse

    Besucheranschrift

    Schottenstraße 22

    99084 Erfurt

    Stadtmuseum/Kaisersaal

    Straßenbahn: 1, 5

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Stadtmuseum/Kaisersaal

    Straßenbahn: 1, 5

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    E-Mail: Bildung@Erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-4061

    Fax: 0361 655-4069

    Formulare

    ThAVEL-Onlinedienst: Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten bis Klasse 10

    Version

    Technisch erstellt am 27.10.2014 (von: Erfurt, Webservice)

    Technisch geändert am 23.07.2021 (von: Erfurt, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Formulare

    Die notwendigen Antragsformulare sind bei den Schulträgern erhältlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn der Landkreis, die kreisfreie Stadt oder die kreisangehörige Gemeinde als Schulträger keinen Schülertransport organisiert und auch keine Fahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs ausgehändigt hat, ist der Antrag auf Kostenerstattung mittels Formular beim Schulverwaltungsamt einzureichen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erfurt: Schülerbeförderung

    Der Freistaat Thüringen bietet die Möglichkeit über das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) einer elektronischen Antragstellung für die Abwicklung von Anzeige und Genehmigungsverfahren unter Nutzung des Internet an.

    Unter der Rubrik "Online-Dienste" finden Sie die entsprechende Verlinkung.

    Der Freistaat Thüringen bietet die Möglichkeit über das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) einer elektronischen Antragstellung für die Abwicklung von Anzeige und Genehmigungsverfahren unter Nutzung des Internet an.

    Unter der Rubrik "Online-Dienste" finden Sie die entsprechende Verlinkung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 07.04.2015

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)