Reisegewerbe Bescheinigung

    Reisegewerbekarte beantragen

    Wenn Sie gewerbsmäßig Waren oder Leistungen außerhalb Ihres Geschäftes ver- oder ankaufen bzw. anbieten wollen ohne von einem Kunden aufgefordert zu werden, oder wenn Sie als Schausteller unterhaltende Tätigkeiten ausführen möchten, müssen Sie eine Reisegewerbekarte beantragen.

    Beschreibung

    Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie gewerbsmäßig Waren ohne vorherige Bestellung (Termin) feilbieten und außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung (§ 4 Abs. 3 GewO) oder ohne eine solche zu besitzen tätig werden. Gleiches gilt, wenn Sie Bestellungen für Waren aufsuchen (vertreiben) oder Waren ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.

    Es gibt jedoch auch Tätigkeiten, die dem Reisegewerbe zuzuordnen sind, bei denen eine Erlaubnispflicht hingegen entfällt. Keine Reisegewerbekarte benötigen Sie in den folgenden Fällen:

    • Sie bieten gelegentlich bei der Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass mit Erlaubnis der zuständigen Behörde Waren feil;
    • Sie vertreiben selbstgewonnene Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft, des Gemüse-, Obst- und Gartenbaues, der Geflügelzucht und Imkerei sowie der Jagd und Fischerei;
    • Sie üben eine der in § 55 Abs. 1 Nr. 1 Gewerbeordnung genannten Tätigkeiten in Ihrer Wohnsitzgemeinde oder in der Gemeinde Ihrer gewerblichen Niederlassung aus, sofern die Gemeinde nicht mehr als 10 000 Einwohner zählt;
    • Sie geben auf Grund einer Erlaubnis nach § 4 des Milch- und Margarinegesetzes Milch oder bei dieser Tätigkeit auch Milcherzeugnisse ab.
    • Sie vermitteln oder schließen als Versicherungsvermittler Versicherungsverträge im Sinne des § 34d Absatz 6 oder Absatz 7 Nummer 1 und 2 Gewerbeordnung oder Bausparverträge ab oder beraten im Sinne des § 34d Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 34d Absatz 7 Satz 2 als Versicherungsberater über Versicherungen oder sind in dem Gewerbebetrieb eines solchen beschäftigt.
    • Sie üben ein nach Bundes- oder Landesrecht erlaubnispflichtiges Gewerbe aus, für dessen Ausübung die Zuverlässigkeit erforderlich ist, und verfügen bereits über die erforderliche Erlaubnis;
    • Sie vermitteln Finanzanlagen als Finanzanlagenvermittler oder beraten Dritte über Finanzanlagen im Sinne des § 34f Absatz 3 Nummer 4, auch in Verbindung mit § 34h Absatz 1 Satz 4, GewO oder sind in dem Gewerbebetrieb eines solchen beschäftigt;
    • Sie vermitteln Immobiliardarlehensverträge oder beraten Dritte zu solchen Verträgen im Sinne des § 34i Absatz 4, auch in Verbindung mit § 34i Absatz 5 Gewerbeordnung;
    • Sie vertreiben von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel oder andere Waren des täglichen Bedarfs;
    • Sie bieten Druckwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten feil.
    • Sie suchen andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes auf.
    • Sie sind auf einer nach § 69 GewO festgesetzten Veranstaltung nach Titel IV (Messen, Ausstellungen, Märkte) tätig.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst - Reisegewerbekarte

    ID: L100038_212949112

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 04.08.2022 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    zuständige Stelle

    • Zuständig für die Antragsbearbeitung ist Ihre Gemeinde bzw. Stadtverwaltung/Gewerbeamt, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird

    Zuständigkeit

    • Ansprechpartner ist das Gewerbeamt bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird

    Hinweise für Hildburghausen: Reisegewerbe

    Zuständigkeit

    SG Untere Gewerbebehörde
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen
    Tel:  03685/445-331
    FAX: 03685/445-501

    Ihre Ansprechpartner


    Frau Antje Kling
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen
    Tel:  03685/445-331
    FAX: 03685/445-501
    Mail: eMail
    Raum: 1.12


    Frau Ursula Richter
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen
    Tel:  03685/445-334
    FAX: 03685/445-501
    Mail: eMail
    Raum: 1.10


    Frau Marion Krug
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen
    Tel:  03685/445-337
    FAX: 03685/445-501
    Mail: eMail
    Raum: 1.09


    Frau Gabriele Roßteutscher
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen
    Tel:  03685/445-335
    FAX: 03685/445-501
    Mail: eMail
    Raum: 1.10


    Frau Petra Hartung
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen
    Tel:  03685/445-332
    FAX: 03685/445-501
    Mail: eMail
    Raum: 1.09

    Zuständigkeit

    SG Untere Gewerbebehörde
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen
    Tel: 03685/445-331
    FAX: 03685/445-501

    Ihre Ansprechpartner


    Frau Antje Kling
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen
    Tel: 03685/445-331
    FAX: 03685/445-501
    Mail: eMail
    Raum: 1.12


    Frau Ursula Richter
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen
    Tel: 03685/445-334
    FAX: 03685/445-501
    Mail: eMail
    Raum: 1.10


    Frau Marion Krug
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen
    Tel: 03685/445-337
    FAX: 03685/445-501
    Mail: eMail
    Raum: 1.09


    Frau Gabriele Roßteutscher
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen
    Tel: 03685/445-335
    FAX: 03685/445-501
    Mail: eMail
    Raum: 1.10


    Frau Petra Hartung
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen
    Tel: 03685/445-332
    FAX: 03685/445-501
    Mail: eMail
    Raum: 1.09

    Ansprechpartner

    Landratsamt Hildburghausen - SG Untere Gewerbebehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesenstraße 18

    98646 Hildburghausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03685 445-331

    E-Mail: engelb@lrahbn.thueringen.de

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung / Gewerbelegitimationskarte nach § 55b Gewerbeordnung

    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2009 (von: Angela Schmidt)

    Technisch geändert am 19.07.2022 (von: Quaschni, Diana)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
    • Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
    • Bei juristischen Personen eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes auch für diese
    • Ggfls. Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet (nur für juristische Personen)
    • Ggfls. Übersetzung Handelsregisterauszug (nur für ausländische juristische Personen)

    Hinweise für Hildburghausen: Reisegewerbe

    • ausgefülltes Antragsformular
    • polizeiliches Führungszeugnis für Behörden und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • 2 Paßfotos
    • ausgefülltes Antragsformular
    • polizeiliches Führungszeugnis für Behörden und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • 2 Paßfotos

    Formulare

    • Jede Stadt/Gemeinde hat unterschiedliche Formulare, die Sie sich vorab zuschicken lassen können
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja

    Voraussetzungen

    • Die Erteilung der Reisegewerbekarte setzt eine Zuverlässigkeit des Antragstellers im gewerberechtlichen Sinn voraus.

    Rechtsgrundlage(n)

    • §§ 55, 55a, 55b, 55f der Gewerbeordnung (GewO) i.V.m. der Schaustellerhaftpflichtverordnung (SchauHV), 57 Abs. 2 und 3, 60b GewO

    Rechtsbehelf

    Widerspruch gegen die Versagung der Reisegewerbekarte (Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen)

    Verfahrensablauf

    Die Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung/Gewerbeamt. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

    Fristen

    Erst mit Aushändigung der Reisegewerbekarte darf die Tätigkeit aufgenommen werden.

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 1 – 3 Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig sind.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorlegen. Bitte klären Sie dies mit Ihrer zuständigen Stelle.

    Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) ist das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst auszufüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen sind für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen zu besorgen (z. B. Führungszeugnis zur Vorlage für Behörden) oder einzureichen (z.B. Personalpapiere).

    Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte), so dass für jeden ein Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen nötig sind.

    Hinweise für Hildburghausen: Reisegewerbe

    Messen, Ausstellungen, Märkte

    Auf Antrag können, sofern Gründe des öffentlichen Interesses nicht entgegenstehen, Volksfeste, Großmärkte, Wochenmärkte, Spezialmärkte und Jahrmärkte
    (Voraussetzungen entsprechend der §§ 64, 65, 66,67 oder 68), nach Gegenstand, Zeit,Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung festgesetzt werden. 

    Erforderliche Unterlagen:

    • vollständig ausgefülltes Antragsformular (mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung)
    • Verzeichnis über die Art der anzubietenden Waren und die voraussichtliche Zahl und Zusammensetzung der Anbieter
    • Teilnahmebedingungen
    • Lageplan
    • Nachweis über Versicherungsschutz
    • Hinweis über geplante Sonderveranstaltungen (auf Antrag oder ggf. auf einem Beiblatt beifügen)
    • Führungszeugnis für Behörden sowie Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den Antragsteller und die mit der Leitung beauftragten Personen (beim zuständigen Einwohnermeldeamt mit Angabe des Verwendungszweckes zu beantragen)

      Rahmengebühr für:
    • Ausstellungen: 150,00-1.000,00 Euro
    • Großmärkte: 100,00-750,00 Euro
    • Spezialmärkte: 50,00-750,00 Euro
    • Jahrmärkte:50,00-750,00 Euro

    Hinweis:
    Wer aufgrund o.g. Anlasses alkoholische Getränke zum sofortigen Verzehr verkauft (Schankwirtschaft) bedarf zusätzlich einer Erlaubnis nach § 12 GastG-Gestattung.

    Messen, Ausstellungen, Märkte

    Auf Antrag können, sofern Gründe des öffentlichen Interesses nicht entgegenstehen, Volksfeste, Großmärkte, Wochenmärkte, Spezialmärkte und Jahrmärkte
    (Voraussetzungen entsprechend der §§ 64, 65, 66,67 oder 68), nach Gegenstand, Zeit,Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung festgesetzt werden.

    Erforderliche Unterlagen:

    • vollständig ausgefülltes Antragsformular (mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung)
    • Verzeichnis über die Art der anzubietenden Waren und die voraussichtliche Zahl und Zusammensetzung der Anbieter
    • Teilnahmebedingungen
    • Lageplan
    • Nachweis über Versicherungsschutz
    • Hinweis über geplante Sonderveranstaltungen (auf Antrag oder ggf. auf einem Beiblatt beifügen)
    • Führungszeugnis für Behörden sowie Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den Antragsteller und die mit der Leitung beauftragten Personen (beim zuständigen Einwohnermeldeamt mit Angabe des Verwendungszweckes zu beantragen)

      Rahmengebühr für:
    • Ausstellungen: 150,00-1.000,00 Euro
    • Großmärkte: 100,00-750,00 Euro
    • Spezialmärkte: 50,00-750,00 Euro
    • Jahrmärkte:50,00-750,00 Euro

    Hinweis:
    Wer aufgrund o.g. Anlasses alkoholische Getränke zum sofortigen Verzehr verkauft (Schankwirtschaft) bedarf zusätzlich einer Erlaubnis nach § 12 GastG-Gestattung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 09.02.2021

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)