Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr Genehmigung

    Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr Genehmigung beantragen

    Wenn Sie gewerbliche Personenbeförderungen im Straßenverkehr durchführen möchten, dann müssen Sie sich dies vorher genehmigen lassen.

    Beschreibung

    Genehmigungsbehörden für die Durchführung von entgeltlichem oder geschäftsmäßigem Personenverkehr sind das Thüringer Landesverwaltungsamt und die unteren Verkehrsbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte).

    Zuständigkeit

    Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist zuständig für:

    • die Erteilung von Genehmigungen für den Straßenbahnverkehr und den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (Omnibusse und Pkw),
    • die Erteilung von Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen, Mietomnibusverkehr),
    • die Erteilung von Ausnahmen von den Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (§ 43 Abs. 1 BOKraft).

    Die Landkreise und kreisfreien Städte sind zuständig für:

    • die Erteilung von Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen (Taxi- und Mietwagenverkehr sowie Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen mit Pkw).

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde

    Beschreibung

    Das Amt für Tiefbau- und Kreisstraßen ist zuständig für alle Straßen, Wege und Brücken im Eigentum des Landkreises Sömmerda. Die Zuständigkeit erstreckt sich dabei auf die Beschilderung, Markierung, Grünpflege sowie Sitzgruppen, Wetterschutzhütten, Wegweiser, Wandertafeln und Bootsausstiegstellen entlang der Unstrut. Das Amt für Tiefbau- und Kreisstraßen erbringt in diesem Zusammenhang folgende Dienstleistungen:

    • Pflege und Ausbau des Wander- und Radwanderwegenetzes
    • Planung und Koordinierung des Winterdienstes
    • Fortschreibung des Kreisstraßennetzes
    • Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen für die Inanspruchnahme des Straßenraumes über den Gemeingebrauch hinaus

    Des Weiteren werden Parkausweise für Schwerbehinderte ausgestellt. Informationen und Rechtsgrundlagen für Verkehrsunternehmer sind auf den Webseiten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) zu finden.

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein

    Bahnhof

    Regionalbahn: Regio Südost


    Bahnhofstraße

    Bus: 211

    Bus: 212

    Bus: 242

    Bus: 270

    Bus: 208

    Bus: 243

    Bus: 201

    Bus: 205

    Bus: 210

    Bus: 216

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-417(Sekretariat)

    E-Mail: verkehrsbehoerde@lra-soemmerda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Formulare

    Eigenkapitalbescheinigung Personenverkehr
    Zusatzbescheinigung Eigenkapital Personenverkehr
    Antrag auf Austausch eines Fahrzeuges nach PBefG
    Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem PBefG
    Antrag auf Entbindung von der Betriebspflicht für Taxen

    Version

    Technisch erstellt am 20.11.2007 (von: Bianka Schaak)

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: Jens, Bohlender)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplatz: Tiefgarage Atrium
    Anzahl: 840
    Gebühren: ja

    Weimar Atrium

    Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1403

    Fax: 0361 57332-1462

    E-Mail: guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2009 (von: Sylvia Lutter)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Zentgraf, Klemens)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)