Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkausweis und Parkerleichterung für Schwerbehinderte erhalten

    Als schwerbehinderter Mensch können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Parkausweis und Parkerleichterungen erhalten. Diese müssen Sie beantragen.

    Beschreibung

    Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder blinde Menschen (Merkzeichen "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis) können einen Parkausweis erhalten.

    Parkerleichterungen (außer der Nutzung der Behindertenparkplätze) erhalten auch schwerbehinderte Menschen, die die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" nur knapp verfehlen. Ihr Landratsamt bzw. die Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt stellen bei Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen eine entsprechende Bescheinigung aus, die der örtlichen Straßenverkehrsbehörde vorgelegt wird.

    Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die örtliche Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde

    Beschreibung

    Das Amt für Tiefbau- und Kreisstraßen ist zuständig für alle Straßen, Wege und Brücken im Eigentum des Landkreises Sömmerda. Die Zuständigkeit erstreckt sich dabei auf die Beschilderung, Markierung, Grünpflege sowie Sitzgruppen, Wetterschutzhütten, Wegweiser, Wandertafeln und Bootsausstiegstellen entlang der Unstrut. Das Amt für Tiefbau- und Kreisstraßen erbringt in diesem Zusammenhang folgende Dienstleistungen:

    • Pflege und Ausbau des Wander- und Radwanderwegenetzes
    • Planung und Koordinierung des Winterdienstes
    • Fortschreibung des Kreisstraßennetzes
    • Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen für die Inanspruchnahme des Straßenraumes über den Gemeingebrauch hinaus

    Des Weiteren werden Parkausweise für Schwerbehinderte ausgestellt. Informationen und Rechtsgrundlagen für Verkehrsunternehmer sind auf den Webseiten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) zu finden.

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Regio Südost
    • Haltestelle: Bahnhofstraße
      Linien:
      • Bus: 208
      • Bus: 270
      • Bus: 205
      • Bus: 242
      • Bus: 211
      • Bus: 210
      • Bus: 243
      • Bus: 212
      • Bus: 201
      • Bus: 216

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-417(Sekretariat)

    E-Mail: verkehrsbehoerde@lra-soemmerda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Formulare

    Antrag auf Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkmal aG) und für Blinde (Merkmal Bl) (§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO)

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Weißensee - Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Umwelt und Abwasser

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 26

    99631 Weißensee

    Parkplätze

    • Parkplatz: direkt am Rathaus
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Johannesstraße

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:30 - 12:00 Uhr Freitag 09:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 036374 22030

    Telefon Festnetz: 036374 22026

    E-Mail: ordnungsamt@weissensee.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union
    Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Wenden Sie sich an die örtliche Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt,

    einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.

    Formulare

    Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde, 

    einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 30.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Parken, Schwerbehindertenparkplatzberechtigung, SB-Ausweis, Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte, Behindertenparkausweis, Parkerlaubnis, Parkberechtigung, Behindertenparkplatz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de