Haustierhaltung von besonders geschützten Wirbeltieren anzeigen
Wenn Sie Wirbeltiere der besonders geschützten Arten als Haustiere halten möchten, dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden.
Beschreibung
Wirbeltiere der besonders geschützten Arten unterliegen der Meldepflicht. Der Halter muss unverzüglich nach Beginn der Haltung der zuständigen Behörde den Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige den Zu- und Abgang sowie deren Kennzeichnung schriftlich anzeigen. Ebenso ist eine Verlegung des Standortes unverzüglich anzuzeigen.
Zu den besonders geschützten Arten gehört unter anderem der überwiegende Teil der exotischen Tierarten, z.B. Affen, Papageienvögel, Landschildkröten, Riesenschlangen, Echsenarten (wie beispielsweise Taggeckos und Chamäleons), aber auch zahlreiche heimische Arten. Auch alle europäischen Vogelarten gehören dazu.
Online-Dienste
Abgang geschützter Wirbeltier-Arten anzeigen
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Bescheinigung für streng geschützte Tiere oder Pflanzen beantragen
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Zugang geschützter Wirbeltier-Arten anzeigen
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Zuständigkeit
Die Meldungen sind an die zuständigen unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zu richten. Die unteren Naturschutzbehörden beraten in Fragen der Kennzeichnung von Tieren und können Ausnahmen von den Kennzeichnungsvorschriften erteilen.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Weimar - Naturschutz
Beschreibung
Umweltamt - Abt. Natur-, Biotop-Artschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Anzahl: 30 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Schwanseestraße/ Stadtverwaltung
Linie:- Bus: Schwanseestraße/ Stadtverwaltung
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr M. Hanf
Telefon Festnetz: 03643 762-462
Herr J. Wölfel
Telefon Festnetz: 03643 762-844
Formulare
Bestandsanzeige für besonders geschützte Wirbeltiere gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung
Stichwörter
Artenschutz, Biotop, Natur,
erforderliche Unterlagen
Erforderliche Angaben: Die Meldung muss Angaben über
- Zahl,
- Art,
- Alter,
- Geschlecht,
- Herkunft,
- Verbleib,
- Standort,
- Verwendungszweck und
- Kennzeichen
der Tiere enthalten. In bestimmten Fällen können Dokumentationen (zum Beispiel Foto des Rücken- und Bauchpanzers einer Schildkröte, Foto des Kopfes einer Schlange) das Kennzeichen ersetzen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Auskunft, ob eine Art als besonders geschützt bestimmt ist, erteilt Ihnen das Wissenschaftliche Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) des Bundesamtes für Naturschutz
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Tierzucht, Artenschutz, Tierzüchtung, Tierschutz