Meldebestätigung ausstellen
Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der Gemeindeverwaltung anmelden, dann erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Nobitz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Bürgermeister: Nobitz: nach Terminvereinbarung unter 03447 3108-0 Göpfersdorf: nach Terminvereinbarung unter 0162 6082899 Langenleuba-Niederhain: Dienstag 15:00 - 18:00 Uhr Einwohnermeldestellen: nur nach vorheriger Terminvereinbarung Nobitz: 03447 3108-14 Saara: 03447 5133-18 (nur dienstags erreichbar) Langenleuba-Niederhain: 034497 810-15 allgemeine Verwaltung: Mo: 09:00 – 12:00 Uhr Di:  09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Mi:  geschlossen Do: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Fr:  09:00 – 12:00 Uhr Kassenstunden: Nobitz und Saara: Di:  09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Do: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Langenleuba-Niederhain: jeden 1. und 3. Dienstag im Monat 15:00 – 18:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten bleiben die Verwaltungsgebäude geschlossen. Grundsätzlich sollte von der Möglichkeit einer Terminvereinbarung auch außerhalb der Einwohnermeldestellen Gebrauch gemacht werden. Nur so ist sichergestellt, dass auch der jeweilige Ansprechpartner für die entsprechenden Anliegen bereitsteht. Urlaub, Außentermine u. dgl. können bei einer Terminvereinbarung berücksichtigt werden.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
siehe Wohnsitz Anmeldung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 11.01.2022
Stichwörter
Meldeadresse, Meldekarte, Meldebestätigung, Wohnungsnachweis, Meldenachweis, Meldeschein, Anmeldebescheinigung, Melderegister, Meldung Bescheinigung