amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Meldebestätigung ausstellen

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der Gemeindeverwaltung anmelden, dann erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Beschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Online-Dienst

    Antrag einer Meldebescheinigung (nach § 18 Bundesmeldegesetz)

    ID: L100038_214274659

    Beschreibung

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister. Auskünfte hinsichtlich der Nationalität und des Familienstandes sind darin nicht enthalten. Nationalität und Familienstand können über eine erweiterte Meldebescheinigung abgefragt werden. Diese wird in der Regel für Eheschließungen benötigt. Für Ihre persönliche Identifikation fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. WICHTIG: Der Antrag muss vor dem Absenden mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises signiert werden (§ 18 Abs. 3 BMG). Dazu können Sie einen entsprechenden Kartenleser an Ihrem PC oder die AusweisApp2 auf einem NFC-fähigen Smartphone nutzen. Wenn Sie den Prozess direkt über Ihr Smartphone absenden möchten, öffnen Sie bitte die AusweisApp2 vorab im Hintergrund, um technische Schwierigkeiten beim Aufruf der App zu vermeiden. Alternativ können Sie den Antrag im sogenannten Hybridverfahren einreichen. Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung von uns. Bitte überweisen Sie die Zahlung auf die angegebene Kontonummer. Anschließend senden wir Ihnen die Meldebescheinigung per Post zu.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2022

    Technisch geändert am 01.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Zuständigkeit

    An das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Meiningen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 1

    98617 Meiningen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Samstag 09:00 - 13:00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03693 454-545(Bürgerbüro)

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2009

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    erforderliche Unterlagen

    siehe Wohnsitz Anmeldung

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 11.01.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Stichwörter

    Meldeadresse, Meldekarte, Meldebestätigung, Wohnungsnachweis, Meldenachweis, Meldeschein, Anmeldebescheinigung, Melderegister, Meldung Bescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024