Direktzahlungen für landwirtschaftliche Unternehmen beantragen
Bei entsprechenden Voraussetzungen können Haupt- und Nebenerwerbslandwirte über einen Sammelantrag Einkommensgrundstützung, die Umverteilungseinkommensstützung, die Junglandwirteeinkommensstützung, die gekoppelten Einkommensstützungen und die Ökoregelungen beantragen.
Beschreibung
Die Direktzahlungen sind flächengebundene entkoppelte beziehungsweise an die Tieranzahl gekoppelte Einkommensbeihilfen und spezifische Zahlungen für Klima und Umwelt (Öko-Regelungen) für landwirtschaftliche Unternehmen.
Sie werden auf Basis des Flächenumfangs oder des Tierbestands bewilligt.
Dabei sind neben den Zuwendungsvoraussetzungen auch die Verpflichtungen der Konditionalität einzuhalten.
Online-Dienst
PORTIA – Das Agrarportal
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Zuständig für die Direktzahlungen sind die Agrarförderzentren beziehungsweise die Zweigstellen des Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 54 - Agrarförderzentrum Mittelthüringen - Zweigstelle Sömmerda
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
PORTIA Servicehotline
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeiten Montag - Donnerstag 08:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 361 574013-333
E-Mail: portia.post@tlllr.thueringen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Die benötigten Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsdienst im Agrarportal PORTIA. Die Grundlage bildet der Sammelantrag mit seinen Anlagen.
Formulare
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Direktzahlungen werden nur aktiven Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern gewährt.
Mindestbetriebsgröße 1,0000 ha bzw. mindestens 225 € Direktzahlungen im Antragsjahr
Onlinebasierter georäumlicher Antrag
Rechtsgrundlage(n)
Den rechtlichen Rahmen in Deutschland bilden hierfür
- die VO (EU) 2021/2115
- das GAP Direktzahlungen-Gesetz (GAPDZG),
- das GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG,
- das GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem- Gesetz (GAPInVeKoSG),
- die GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV),
- die GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV),
- die GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem- verordnung (GAPInVeKoSV),
- die GAP-Ausnahmenverordnung (GAPAusnV)
- sowie der umfangreiche nationale GAP-Strategieplan, der mit Durchführungsbeschluss vom 21. November 2022 von der EU-Kommission genehmigt wurde.
Verfahrensablauf
Die Anmeldung in PORTIA erfolgt via eID des Personalausweises über das Thüringer Servicekonto. Der Antrag wird vollständig onlinebasiert im Portal gestellt und eingereicht.
Fristen
Antragsschluss ist der 15. Mai des jeweiligen Jahres.
Bearbeitungsdauer
Die Bewilligung und Auszahlung erfolgen zum Ende des vierten Quartals des jeweiligen Jahres.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 10.04.2024