Direktzahlungen Bewilligung

    Direktzahlungen für landwirtschaftliche Unternehmen beantragen

    Bei entsprechenden Voraussetzungen können Haupt- und Nebenerwerbslandwirte über einen Sammelantrag Einkommensgrundstützung, die Umverteilungseinkommensstützung, die Junglandwirteeinkommensstützung, die gekoppelten Einkommensstützungen und die Ökoregelungen beantragen.

    Beschreibung

    Die Direktzahlungen sind flächengebundene entkoppelte beziehungsweise an die Tieranzahl gekoppelte Einkommensbeihilfen und spezifische Zahlungen für Klima und Umwelt (Öko-Regelungen) für landwirtschaftliche Unternehmen.

    Sie werden auf Basis des Flächenumfangs oder des Tierbestands bewilligt.

    Dabei sind neben den Zuwendungsvoraussetzungen auch die Verpflichtungen der Konditionalität einzuhalten.

    Online-Dienst

    PORTIA - Das Agrarportal

    ID: L100038_213368641

    Beschreibung

    Im Thüringer Agrarportal PORTIA können Sie verschiedene Fördermaßnahmen der Landwirtschaft und des ländlichen Raums beantragen. Der jeweilige Antragsdienst kann nach Anmeldung im Portal gestartet werden. PORTIA befindet sich zur Zeit noch im Aufbau und wird stetig um neue Antragsdienste erweitert.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Direktzahlungen sind die Agrarförderzentren beziehungsweise die Zweigstellen des Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 57 - Agrarförderzentrum Nordthüringen - Zweigstelle Bad Frankenhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kyffhäuserstraße 44

    06567 Bad Frankenhausen

    Kontakt

    Fax: +49 361 574136-299

    Telefon Festnetz: +49 361 574136-101

    E-Mail: post.bfh@tlllr.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 57 - Agrarförderzentrum Nordthüringen - Zweigstelle Mühlhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Brunnenstraße 94

    99974 Mühlhausen/Thüringen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361 574138-101

    Fax: +49 361 574138-299

    E-Mail: post.mhl@tlllr.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    PORTIA Servicehotline

    Adresse

    Hausanschrift

    Uhlandstraße 3

    99601 Sömmerda

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    Servicezeiten Montag - Donnerstag 08:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361 574013-333

    E-Mail: portia.post@tlllr.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die benötigten Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsdienst im Agrarportal PORTIA. Die Grundlage bildet der Sammelantrag mit seinen Anlagen.

    Formulare

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Direktzahlungen werden nur aktiven Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern gewährt.

    Mindestbetriebsgröße 1,0000 ha bzw. mindestens 225 € Direktzahlungen im Antragsjahr

    Onlinebasierter georäumlicher Antrag

    Rechtsgrundlage(n)

    Den rechtlichen Rahmen in Deutschland bilden hierfür

    -  die VO (EU) 2021/2115

    -  das GAP Direktzahlungen-Gesetz (GAPDZG),

    -  das GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG,

    -  das GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem- Gesetz (GAPInVeKoSG),

    -  die GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV),

    -  die GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV),

    -  die GAP-Integriertes Verwaltungs- und     Kontrollsystem- verordnung (GAPInVeKoSV),

    -  die GAP-Ausnahmenverordnung (GAPAusnV)

    -  sowie der umfangreiche nationale GAP-Strategieplan, der mit Durchführungsbeschluss vom 21. November 2022 von der EU-Kommission genehmigt wurde.

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung in PORTIA erfolgt via eID des Personalausweises über das Thüringer Servicekonto. Der Antrag wird vollständig onlinebasiert im Portal gestellt und eingereicht.

    Fristen

    Antragsschluss ist der 15. Mai des jeweiligen Jahres.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bewilligung und Auszahlung erfolgen zum Ende des vierten Quartals des jeweiligen Jahres.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 10.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Umverteilungseinkommensstützungprämie, gekoppelte Tierprämien, Einkommensgrundunterstützung, GAP, Ökoregelungen, Säule der Gemeinsamen Agrarpaolitik, Junglandwirteeinkommensstützungprämie

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de