Landschaftspflege Förderung
Hier erhalten Sie Informationen zur Landschaftspflege in Thüringen.
Beschreibung
Ziel der Landschaftspflege ist die Erhaltung und Entwicklung der Landschaft mit ihrer Vielfalt und Eigenart, ihren Lebensräumen sowie ihren Lebensstätten wildlebender, heimischer Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften (siehe auch § 1 Absatz 2 bis 4 Bundesnaturschutzgesetz).
Das Aufgabenfeld umfasst insbesondere Maßnahmen der Pflege, Entwicklung, Wiederherstellung und Neuanlage naturnaher Lebensräume sowie Lebensstätten heimischer Tier- und Pflanzenarten, ihres Biotopverbundes sowie von historischen Kulturlandschaften und Landschaftsteilen. Gefährdete Arten und Lebensräume sowie Maßnahmen in Schutzgebieten nach Naturschutzrecht sind dabei Schwerpunkte der Landschaftspflege. Der Freistaat Thüringen verfolgt bei der Umsetzung der Maßnahmen vorrangig einen kooperativen Ansatz: Dabei wird angestrebt, die Pflege wertvoller Lebensräume durch vertragliche Vereinbarungen zwischen Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten und der Naturschutzverwaltung abzusichern (Vertragsnaturschutz). Die Wiederherstellung und Neuanlage wird in erster Linie durch Projektförderung unterstützt.
Hinweise für Hildburghausen: Landschaftspflege
Unter Landschaftspflege wird die naturschutzfachliche Pflege von Flächen verstanden, die sich in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten oder geschützten Landschaftsbestandteilen befinden. Darüber hinaus können auch besonders geschützte Biotope wie Streuobstwiesen oder Halbtrockenrasen gefördert werden.
Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Hildburghausen berät hierzu alle Antragsteller zu den Förderrichtlinien-, voraussetzungen- und modalitäten.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Die Förderung entsprechend der aktuellen Förderrichtlinie kann beantragt werden von:
- anerkannten Landwirten
- Privatpersonen
- Vereinen
- Pflegebetrieben
Notwendige Antragsunterlagen:
- Übersichtskarte
- Flurstückskarten
- bei VNS Nutzungsnachweis über beantragte Flächen
Unter Landschaftspflege wird die naturschutzfachliche Pflege von Flächen verstanden, die sich in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten oder geschützten Landschaftsbestandteilen befinden. Darüber hinaus können auch besonders geschützte Biotope wie Streuobstwiesen oder Halbtrockenrasen gefördert werden.
Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Hildburghausen berät hierzu alle Antragsteller zu den Förderrichtlinien-, voraussetzungen- und modalitäten.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Die Förderung entsprechend der aktuellen Förderrichtlinie kann beantragt werden von:
- anerkannten Landwirten
- Privatpersonen
- Vereinen
- Pflegebetrieben
Notwendige Antragsunterlagen:
- Übersichtskarte
- Flurstückskarten
- bei VNS Nutzungsnachweis über beantragte Flächen
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Zuständigkeit
- Bei Fragen in Zusammenhang mit KULAP 2014 kontaktieren Sie bitte die Unteren Naturschutzbehörden (insbesondere bei Grünlandmaßnahmen und Maßnahmen mit naturbetonten Strukturelementen auf Ackerland) bzw. die Agrarförderzentren/ Landwirtschaftsämter (Antrags- und Bewilligungsbehörde).
- Für das Programm ENL ist die Thüringer Aufbaubank zuständig (Antrags- und Bewilligungsbehörde).
- Antrags- und Bewilligungsbehörde für das Programm NALAP ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Ansprechpartner vor Ort ist immer die Untere Naturschutzbehörde.
Hinweise für Hildburghausen: Landschaftspflege
SG Untere Naturschutzbehörde
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-264
FAX: 03685/445-501
SG Untere Naturschutzbehörde
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-264
FAX: 03685/445-501
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
TLUBN
Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 90 02 44
99105 Erfurt
Kontakt
Internet
Landratsamt Hildburghausen - SG Untere Naturschutzbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.
Kontakt
E-Mail: poststelle@lrahbn.thueringen.de
Telefon Festnetz: 03685 445-264
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz am 02.03.2020