Landschaftspflege Förderung

    Landschaftspflege Förderung

    Hier erhalten Sie Informationen zur Landschaftspflege in Thüringen.

    Beschreibung

    Ziel der Landschaftspflege ist die Erhaltung und Entwicklung der Landschaft mit ihrer Vielfalt und Eigenart, ihren Lebensräumen sowie ihren Lebensstätten wildlebender, heimischer Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften (siehe auch § 1 Absatz 2 bis 4 Bundesnaturschutzgesetz).

    Das Aufgabenfeld umfasst insbesondere Maßnahmen der Pflege, Entwicklung, Wiederherstellung und Neuanlage naturnaher Lebensräume sowie Lebensstätten heimischer Tier- und Pflanzenarten, ihres Biotopverbundes sowie von historischen Kulturlandschaften und Landschaftsteilen. Gefährdete Arten und Lebensräume sowie Maßnahmen in Schutzgebieten nach Naturschutzrecht sind dabei Schwerpunkte der Landschaftspflege. Der Freistaat Thüringen verfolgt bei der Umsetzung der Maßnahmen vorrangig einen kooperativen Ansatz: Dabei wird angestrebt, die Pflege wertvoller Lebensräume durch vertragliche Vereinbarungen zwischen Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten und der Naturschutzverwaltung abzusichern (Vertragsnaturschutz). Die Wiederherstellung und Neuanlage wird in erster Linie durch Projektförderung unterstützt.

    Hinweise für Hildburghausen: Landschaftspflege

    Landschaftspflege

    Unter Landschaftspflege wird die naturschutzfachliche Pflege von Flächen verstanden, die sich in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten oder geschützten Landschaftsbestandteilen befinden. Darüber hinaus können auch besonders geschützte Biotope wie Streuobstwiesen oder Halbtrockenrasen gefördert werden.

    Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Hildburghausen berät hierzu alle Antragsteller zu den Förderrichtlinien-, voraussetzungen- und modalitäten.

    Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

    Die Förderung entsprechend der aktuellen Förderrichtlinie kann beantragt werden von:

    • anerkannten Landwirten
    • Privatpersonen
    • Vereinen
    • Pflegebetrieben

    Notwendige Antragsunterlagen:

    • Übersichtskarte
    • Flurstückskarten
    • bei VNS Nutzungsnachweis über beantragte Flächen
    Landschaftspflege

    Unter Landschaftspflege wird die naturschutzfachliche Pflege von Flächen verstanden, die sich in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten oder geschützten Landschaftsbestandteilen befinden. Darüber hinaus können auch besonders geschützte Biotope wie Streuobstwiesen oder Halbtrockenrasen gefördert werden.

    Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Hildburghausen berät hierzu alle Antragsteller zu den Förderrichtlinien-, voraussetzungen- und modalitäten.

    Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

    Die Förderung entsprechend der aktuellen Förderrichtlinie kann beantragt werden von:

    • anerkannten Landwirten
    • Privatpersonen
    • Vereinen
    • Pflegebetrieben

    Notwendige Antragsunterlagen:

    • Übersichtskarte
    • Flurstückskarten
    • bei VNS Nutzungsnachweis über beantragte Flächen

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    ID: L100038_212070331

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    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2021 (von: Endler, Michaela)

    Technisch geändert am 18.10.2024 (von: Grosser, Oliver)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Zuständigkeit

    • Bei Fragen in Zusammenhang mit KULAP 2014 kontaktieren Sie bitte die Unteren Naturschutzbehörden (insbesondere bei Grünlandmaßnahmen und Maßnahmen mit naturbetonten Strukturelementen auf Ackerland) bzw. die Agrarförderzentren/ Landwirtschaftsämter (Antrags- und Bewilligungsbehörde).
    • Für das Programm ENL ist die Thüringer Aufbaubank zuständig (Antrags- und Bewilligungsbehörde).
    • Antrags- und Bewilligungsbehörde für das Programm NALAP ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

    Ansprechpartner vor Ort ist immer die Untere Naturschutzbehörde.

    Hinweise für Hildburghausen: Landschaftspflege

    SG Untere Naturschutzbehörde
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen

    Tel:  03685/445-264
    FAX: 03685/445-501

    SG Untere Naturschutzbehörde
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen

    Tel: 03685/445-264
    FAX: 03685/445-501

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Göschwitzer Str. 41

    07745 Jena

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57394-2000

    Fax: 0361 57394-2222

    E-Mail: poststelle@tlubn.thueringen.de

    Internet

    Stichwörter

    TLUBN

    Version

    Technisch erstellt am 20.09.2012 (von: Michaela Endler)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Nitsch, Stephanie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

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    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts

    Adresse

    Hausanschrift

    Gorkistraße 9

    99084 Erfurt

    S-Finanzzentrum

    Postanschrift

    Postfach 90 02 44

    99105 Erfurt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 7447-0

    Fax: 0361 7447-271

    E-Mail: info@aufbaubank.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2017 (von: Endler, Michaela)

    Technisch geändert am 29.08.2024 (von: Grosser, Oliver)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

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    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Landratsamt Hildburghausen - SG Untere Naturschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesenstraße 18

    98646 Hildburghausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 17.00 Uhr Mittwoch: geschlossen (Termine nach Vereinbarung möglich) Donnerstag: 08.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Es können auch Termine außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden. Die zentrale Rufnummer ist: 03685/445 - 0.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lrahbn.thueringen.de

    Telefon Festnetz: 03685 445-264

    Version

    Technisch erstellt am 15.01.2009 (von: Angela Schmidt)

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

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    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz am 02.03.2020

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

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    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)