Landschaftspflege Förderung
Hier erhalten Sie Informationen zur Landschaftspflege in Thüringen.
Beschreibung
Ziel der Landschaftspflege ist die Erhaltung und Entwicklung der Landschaft mit ihrer Vielfalt und Eigenart, ihren Lebensräumen sowie ihren Lebensstätten wildlebender, heimischer Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften (siehe auch § 1 Absatz 2 bis 4 Bundesnaturschutzgesetz).
Das Aufgabenfeld umfasst insbesondere Maßnahmen der Pflege, Entwicklung, Wiederherstellung und Neuanlage naturnaher Lebensräume sowie Lebensstätten heimischer Tier- und Pflanzenarten, ihres Biotopverbundes sowie von historischen Kulturlandschaften und Landschaftsteilen. Gefährdete Arten und Lebensräume sowie Maßnahmen in Schutzgebieten nach Naturschutzrecht sind dabei Schwerpunkte der Landschaftspflege. Der Freistaat Thüringen verfolgt bei der Umsetzung der Maßnahmen vorrangig einen kooperativen Ansatz: Dabei wird angestrebt, die Pflege wertvoller Lebensräume durch vertragliche Vereinbarungen zwischen Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten und der Naturschutzverwaltung abzusichern (Vertragsnaturschutz). Die Wiederherstellung und Neuanlage wird in erster Linie durch Projektförderung unterstützt.
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Zuständigkeit
- Bei Fragen in Zusammenhang mit KULAP 2014 kontaktieren Sie bitte die Unteren Naturschutzbehörden (insbesondere bei Grünlandmaßnahmen und Maßnahmen mit naturbetonten Strukturelementen auf Ackerland) bzw. die Agrarförderzentren/ Landwirtschaftsämter (Antrags- und Bewilligungsbehörde).
- Für das Programm ENL ist die Thüringer Aufbaubank zuständig (Antrags- und Bewilligungsbehörde).
- Antrags- und Bewilligungsbehörde für das Programm NALAP ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Ansprechpartner vor Ort ist immer die Untere Naturschutzbehörde.
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
TLUBN
Landratsamt Sömmerda - Naturschutzbehörde
Beschreibung
Die Naturschutzbehörde ist Ansprechpartner in vielen Fragen des Artenschutzes und der Landschaftspflege. Sie stellt fest, wann Eingriffe in den Naturhaushalt vorliegen und setzt ggf. Ausgleichsmaßnahmen fest. Sie ist außerdem zuständig für die Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen und organisiert deren Pflege. Des Weiteren betreuen und beauftragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Naturschutzbehörde Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Bahnhof
Regionalbahn: Regio Südost
Bahnhofstraße
Bus: 201, 205, 208, 210, 211, 212, 216, 242, 243, 270
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3634 354-672
Telefon Festnetz: +49 3634 354-669
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 90 02 44
99105 Erfurt
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz am 02.03.2020