Landschaftspflege Förderung
Hier erhalten Sie Informationen zur Landschaftspflege in Thüringen.
Beschreibung
Ziel der Landschaftspflege ist die Erhaltung und Entwicklung der Landschaft mit ihrer Vielfalt und Eigenart, ihren Lebensräumen sowie ihren Lebensstätten wildlebender, heimischer Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften (siehe auch § 1 Absatz 2 bis 4 Bundesnaturschutzgesetz).
Das Aufgabenfeld umfasst insbesondere Maßnahmen der Pflege, Entwicklung, Wiederherstellung und Neuanlage naturnaher Lebensräume sowie Lebensstätten heimischer Tier- und Pflanzenarten, ihres Biotopverbundes sowie von historischen Kulturlandschaften und Landschaftsteilen. Gefährdete Arten und Lebensräume sowie Maßnahmen in Schutzgebieten nach Naturschutzrecht sind dabei Schwerpunkte der Landschaftspflege. Der Freistaat Thüringen verfolgt bei der Umsetzung der Maßnahmen vorrangig einen kooperativen Ansatz: Dabei wird angestrebt, die Pflege wertvoller Lebensräume durch vertragliche Vereinbarungen zwischen Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten und der Naturschutzverwaltung abzusichern (Vertragsnaturschutz). Die Wiederherstellung und Neuanlage wird in erster Linie durch Projektförderung unterstützt.
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Zuständigkeit
- Bei Fragen in Zusammenhang mit KULAP 2014 kontaktieren Sie bitte die Unteren Naturschutzbehörden (insbesondere bei Grünlandmaßnahmen und Maßnahmen mit naturbetonten Strukturelementen auf Ackerland) bzw. die Agrarförderzentren/ Landwirtschaftsämter (Antrags- und Bewilligungsbehörde).
- Für das Programm ENL ist die Thüringer Aufbaubank zuständig (Antrags- und Bewilligungsbehörde).
- Antrags- und Bewilligungsbehörde für das Programm NALAP ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Ansprechpartner vor Ort ist immer die Untere Naturschutzbehörde.
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
TLUBN
Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 90 02 44
99105 Erfurt
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Gera - 4200 Umweltamt
Beschreibung
Zu den grundlegenden Aufgaben des Fachdienstes Umwelt gehören der Erhalt funktionsfähiger Naturkreisläufe sowie der Schutz der Umwelt. Dies ist Voraussetzung für die Verbesserung der Lebensqualität und die Schaffung einer lebens- und liebenswerten Stadt. Im Fachdienst Umwelt werden insbesondere Fragen von Bodenschutz, Abfallablagerungen, Wasserhaushalt, Emissionen und Immissionen, Chemikaliensicherheit, Natur-, Arten- und Baumschutz behandelt. Die Mitarbeiter/innen des Fachdienstes Umwelt stehen Ihnen gern für alle Fragen zum Umwelt- und Naturschutz im Stadtgebiet zur Verfügung.
Sie beschäftigen sich insbesondere mit
- Stellungnahmen, Beteiligung an Planungen und Maßnahmen
- Bearbeitung von Beschwerden, Auskunft und Beratung
- Anordnungen und Genehmigungen nach den jeweiligen umweltrechtlichen Bestimmungen
- Kontrolle und Überwachung
- Ordnungswidrigkeiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parken in der Zabelstraße möglich
Anzahl: 0
Gebühren: ja
Hauptbahnhof
Straßenbahn: Linie 1
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4240 Naturschutz
Beschreibung
Ziel des Naturschutzes in Deutschland ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen zu schützen (§ 1 Bundesnaturschutzgesetz). Der Erhalt unserer Lebensgrundlagen ist eine öffentliche Aufgabe und dient dem in Artikel 20a Grundgesetz verankerten Staatsziel.
Eine Übernutzung und Zerstörung von Natur und Landschaft gilt es zu vermeiden und die Wiederherstellung, der Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter werden angestrebt. Dabei sind die biologische Vielfalt, die Regenerationsfähigkeit, aber auch die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft zu sichern.
Danach, ob an den Vorgängen und Wechselwirkungen Lebewesen beteiligt sind, unterscheidet man abiotische und biotische Bestandteile des Naturhaushaltes. Als abiotisch werden Böden, Gewässer, Klima, Luft, Biotope, sowie auch das Landschaftsbild angesehen. Biotische Bestandteile des Naturhaushaltes sind Fauna und Flora. Zwischen den Bestandteilen gibt es vielfältige Zusammenhänge und Wechselwirkungen, die zum Beispiel in der Landschaftsökologie näher betrachtet und untersucht werden. Einzelne Bestandteile des komplexen Systems sind zu schützen, damit sie dauerhaft ihre Funktion erfüllen können. Wichtige Funktionen des Naturhaushaltes: Er stellt uns sind Siedlungsraum und Wirtschaftsstandort (Nahrungsmittel, Rohstoffe, Verarbeitung, Verkehr), dient uns zur Erholung und Gesunderhaltung. Eingeschränkte oder verloren gegangene Funktionen können schwerwiegende Auswirkungen auf den Menschen und für zukünftige Generationen haben.
Wichtige Gegenstände des Naturschutzes sind u. a. Naturlandschaften, Naturdenkmäler, Schutzgebiete und Landschaftsbestandteile, sowie seltene, in ihrem Bestand gefährdete Pflanzen, Tiere, und Lebensräume (Biotope), die abhängig vom Standort in bestimmten Ökosystemen vorkommen. Der Naturschutz beschäftigt sich daher auch mit Standortfaktoren wie Boden, Klima, Luft oder den Auswirkungen von Lärm sowie anderer schädlicher Einflüsse auf Natur und Landschaft wie zum Beispiel Licht, Bewegung, Zerschneidung oder Isolation von Lebensräumen. Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen. In den letzten Jahrzehnten hat auch der Naturschutz innerhalb von Siedlungen und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen an Bedeutung gewonnen.
Zuständig für den Vollzug der gesetzlichen Vorgaben zum Naturschutz ist für fast alle Aufgabenbereiche die untere Naturschutzbehörde, die im Fachdienst Umwelt der Stadtverwaltung Gera angesiedelt ist.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parken in der Zabelstraße möglich
Anzahl: 0
Gebühren: ja
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0365 8384240
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz am 02.03.2020