Kind in KiTa anmelden
Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Beschreibung
Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
- Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
- Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
- Alter
- Entwicklungsstand
- sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
- Lebenssituation
- Interessen und Bedürfnisse
- ethnische Herkunft
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.
Hinweise für Saale-Holzland-Kreis: Gebührenerstattung Kita SHK
Eltern die nicht in der Lage sind, Kinderbetreuungskosten aus eigenem Einkommen aufzubringen, können diese Gebühren ganz oder teilweise beim Jugendamt beantragen.
Eltern die nicht in der Lage sind, Kinderbetreuungskosten aus eigenem Einkommen aufzubringen, können diese Gebühren ganz oder teilweise beim Jugendamt beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bürgel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Formulare
Abmeldung meines Kindes vom Kindergarten
Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung (ThürKitaG)
Bankeinzugsermächtigung
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Jugendamt
Adresse
Hausanschrift
Busbahnhof Schützenplatz
Hausanschrift
Busbahnhof Schützenplatz
Hausanschrift
Busbahnhof Schützenplatz
Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Hinweis: Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.
Kontakt
Fax: 036691 70-751
E-Mail: ja@lrashk.thueringen.de
Formulare
Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung (ThürKitaG)
Bankeinzugsermächtigung
Weitere Informationen
Die Parkplätze für Besucher des Landratsamtes befinden sich im Schloßhof.
Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 22 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- § 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- § 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- § 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Hinweise für Saale-Holzland-Kreis: Gebührenerstattung Kita SHK
Rechtliche Grundlage für die Übernahme von Kindertagesstättengebühren ist § 90 SGB VIII. Die Prüfung der Zumutbarkeit erfolgt anhand der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse der Anspruchsberechtigten gemäß §§ 82 bis 85, 87 und 88 SGB XII.
Rechtliche Grundlage für die Übernahme von Kindertagesstättengebühren ist § 90 SGB VIII. Die Prüfung der Zumutbarkeit erfolgt anhand der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse der Anspruchsberechtigten gemäß §§ 82 bis 85, 87 und 88 SGB XII.
Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Kosten
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Saale-Holzland-Kreis: Gebührenerstattung Kita SHK
Das Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises ist ausschließlich für die Gebührenerstattung von Kinderbetreuungskosten zuständig und nicht für die Vergabe oder Vermittlung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen.
Das Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises ist ausschließlich für die Gebührenerstattung von Kinderbetreuungskosten zuständig und nicht für die Vergabe oder Vermittlung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 05.08.2022