Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kind in KiTa anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

    Hinweise für Saale-Holzland-Kreis: Gebührenerstattung Kita SHK

    Eltern die nicht in der Lage sind, Kinderbetreuungskosten aus eigenem Einkommen aufzubringen, können diese Gebühren ganz oder teilweise beim Jugendamt beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Kahla

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 10

    07768 Kahla

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. geschlossen Sa. geschlossen So. geschlossen

    Kontakt

    Fax: 036424 77104

    Telefon Festnetz: 036424 770

    E-Mail: stadt@kahla.de

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    Kahla, die Porzellanstadt am Fuße der Leuchtenburg und Geburtsstadt Johann Walters, "Urkantor" der evangelischen Kirche.
    Lassen Sie die über 1000 jährige Geschichte Kahlas aufleben und kommen Sie mit auf einen Spaziergang durch die historische Altstadt mit ihren liebevoll restaurierten Gebäuden und der nahezu vollständig erhaltenen und sanierten Stadtmauer. Auch außerhalb der Innenstadt kann man viel Sehenswertes in der näheren Umgebung Kahlas entdecken: die liebliche Thüringer Landschaft des mittleren Saaletals, die Leuchtenburg - Königin des Saaletals - und das Rieseneck, eine der besterhaltenen barocken Jagdanlagen Europas erwarten Sie.

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Jugendamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1310

    07602 Eisenberg

    Hausanschrift

    Goethestraße 10

    07607 Eisenberg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Schützenplatz
    Hausanschrift

    Goethestraße 12

    07607 Eisenberg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Schützenplatz
    Hausanschrift

    Carl-von-Ossietzky-Straße 15a

    07607 Eisenberg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Schützenplatz

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Hinweis: Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036691 115

    Fax: 036691 70-751

    E-Mail: ja@lrashk.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung (ThürKitaG)

    Weitere Informationen

    Die Parkplätze für Besucher des Landratsamtes befinden sich im Schloßhof.

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Saale-Holzland-Kreis: Gebührenerstattung Kita SHK

    Rechtliche Grundlage für die Übernahme von Kindertagesstättengebühren ist § 90 SGB VIII. Die Prüfung der Zumutbarkeit erfolgt anhand der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse der Anspruchsberechtigten gemäß §§ 82 bis 85, 87 und 88 SGB XII.

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Saale-Holzland-Kreis: Gebührenerstattung Kita SHK

    Das Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises ist ausschließlich für die Gebührenerstattung von Kinderbetreuungskosten zuständig und nicht für die Vergabe oder Vermittlung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Stichwörter

    Tagespflegeplatz, KITA, Tagesvater, Krippe, Tagesmutter, Tagespflegebörse, Kiga, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, Kinderbetreuung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English