Tageseinrichtungen und Kindertagespflege AufnahmeOnline erledigen

    Kind in KiTa anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

    Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Kindertageseinrichtungen

    In der Stadt gibt es 39 Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft bei 16 Trägern mit einer Kapazität von ca. 3626 Plätzen für Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Schuleintritt. Die Einrichtungen bieten mit den unterschiedlichsten konzeptionellen Ansätzen familienbegleitende Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit unterschiedlichen Betreuungszeiten an.

    Bedarfsplan 2022-2023

    Online-Dienste

    Aufnahme eines Kindes unter einem Jahr in eine Kindertageseinrichtung beantragen (U1-Antrag)

    ID: L100038_218203126

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    SEPA-Lastschriftmandat erteilen

    ID: L100038_213429414

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    Sprache

    Deutsch

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    SEPA-Lastschriftmandat widerrufen

    ID: L100038_213429415

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Amt für Familie und Soziales

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99401 Weimar

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99423 Weimar

    Hausanschrift

    Schwanseestraße 17

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Linie:
      • Bus: Schwanseestraße/Stadtverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Fax: 03643 762-961

    Telefon Festnetz: 03643 762-960

    E-Mail: familienamt@stadtweimar.de

    Kontaktperson

    • Frau S. Behrens

      Telefon Festnetz: 03643 762-912

    • Frau M. Greiser

      Telefon Festnetz: 03643 762-864

    • Frau S. Laue

      Telefon Festnetz: 03643 762-953

    • Frau B. Pfers-Helbing

      Telefon Festnetz: 03643 762-947

    • Frau K. Wiesner

      Telefon Festnetz: 03643 762-960

    Formulare

    Anmeldung in einer Kindertageseinrichtung außerhalb der Stadt Weimar
    Anmeldung in einer Kindertageseinrichtung in der Stadt Weimar

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Weimar - Finanzen (Amt für Familie und Soziales)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99423 Weimar

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99401 Weimar

    Hausanschrift

    Schwanseestraße 17

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Linie:
      • Bus: Schwanseestraße/Stadtverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Fax: 03643 762-961

    Telefon Festnetz: 03643 762-966

    E-Mail: familienamt@stadtweimar.de

    Kontaktperson

    • Frau K. Beyer

      Telefon Festnetz: 03643 762-860

    • Frau C. Chruszcz

      Telefon Festnetz: 03643 762-569

    • Frau M. Kemke

      Telefon Festnetz: 03643 762-790

    • Frau J. Kriependorf

      Telefon Festnetz: 03643 762-966

    • Frau A. Kynast

      Telefon Festnetz: 03643 762-584

    • Frau K. Lupina

      Telefon Festnetz: 03643 762-577

    • Frau K. Schilling

      Telefon Festnetz: 03643 762-968

    • Frau M. Titze

      Telefon Festnetz: 03643 762-926

    • Herr P. Weihmann

      Telefon Festnetz: 03643 762-969

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Kindertageseinrichtungen

    Bitte stellen Sie den Antrag zur Aufnahme des Kindes bei dem freien Träger der Kindertageseinrichtung.

    Formulare

    Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Kindertageseinrichtungen

    Antragsformulare finden Sie auf der rechten Seite im Bereich "Dokumente".

    Den Antrag für die Betreuung von Kindern unter 1 Jahr finden Sie unter "Anliegen online starten" (rechter Rand)

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

    Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Kindertageseinrichtungen

    Die Elternbeitragsfreiheit wurde in Thüringen zwischenzeitlich auf 24 Monate erweitert.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Stichwörter

    Vermittlung von Tagespflegeplätzen, Tagesmutter, Krippe, Kiga, Tagespflegeplatz, KITA, Tagespflegebörse, Tagesvater, Kinderbetreuung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English