Kampfmittelbeseitigung
Wer Kampfmittel, wie Munition, Bomben oder Granaten, findet, hat dies sofort der zuständigen Behörde zu melden.
Beschreibung
Wenn Sie als Grundstückseigentümer Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen, ansonsten machen Sie sich strafbar und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus. Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen. Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.
Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel.
Zuständigkeit
An Ihre örtlich zuständige Ordnungsbehörde oder nächstgelegene Polizeidienststelle.
Ansprechpartner
Landratsamt Weimarer Land - Amt für Brand- und Katastrophenschutz
Aktuelles
Der Landkreis muss zur Erfüllung seiner Aufgaben im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz die notwendigen Maßnahmen treffen. Dazu gehört neben der Beratung der Gemeinden unter anderem die Planung der erforderlichen baulichen Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstung für die überörtliche Gefahrenabwehr sowie den Katastrophenschutz. Auch wird durch das Amt der Leistungsstand und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren überprüft. Die Betreuung des nichtpolizeilichen BOS Digitalfunks im Kreis erfolgt durch die eingerichtete Dezentrale Technische Servicestelle. Als Aufgabenträger hat das Landratsamt den bodengebundenen Rettungsdienst im Kreis Weimarer Land zu planen und zu koordinieren. Die Zentrale Leitstelle Weimarer Land ist für die Entgegennahme der Hilfeersuche über den Notruf 112 verantwortlich. 
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
Kontakt
Telefon Festnetz: 03644 540-296
E-Mail: post.bkr@weimarerland.de
Kosten
Die Kosten, insbesondere des Bergens, des Transportes und der Vernichtung der Kampfmittel werden grundsätzlich dem Eigentümer, auf dessen Grundstück die Munition gefunden wurde, auferlegt. Dieser kann beim Thüringer Landesverwaltungsamt einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen