Immissionsschutz (Immissionen/ Emissionen)
Beschreibung
Unter dem Begriff Immissionsschutz wird die Gesamtheit aller Bestrebungen zusammengefasst, die Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen. Hauptinstrument des Immissionsschutzes in Deutschland ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Für den Immissionsschutz sind Emissionen und Immissionen im Allgemeinen
- Luftverunreinigungen,
- Geräusche (Lärm),
- Erschütterungen
- Licht,
- Wärme,
- Strahlen,
die von Anlagen, dem Verkehr und anderen vom Menschen direkt verursachten Tätigkeiten ausgehen. Immissionen wirken auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Atmosphäre, Boden, Wasser sowie Kultur- oder sonstige Sachgüter ein. Neben Emissionen menschlichen Ursprungs gibt es auch Emissionen aus natürlichen Quellen wie z. B. Vulkane, Sümpfe, Vegetation.
Beschwerdeverfahren:
Sie können sich telefonisch oder schriftlich bei einer der u. g. Stellen beschweren. Der Eingang der Beschwerde wird durch die Behörde im Regelfall bestätigt. Ist die Behörde selbst nicht für diesen Betrieb zuständig, teilt sie es Ihnen mit und übermittelt die Beschwerde an die zuständige Stelle.
Für Beschwerden sind keine speziellen Unterlagen oder Dokumente vorgeschrieben. Bei konkreten Beschwerden über einzelne Verursacher wird die Bearbeitung der Beschwerde allerdings erleichtert, wenn Ihnen der Name des Betriebes, der Einrichtung, des Vereins oder der Person(en) bekannt ist und wenn Sie bereits konkrete Informationen über die Zeiten und die Art der möglichen Belästigung vorlegen können. Je konkreter die Beschwerde beschrieben wird, desto einfacher und schneller gelingt es, den Sachverhalt zu ermitteln.
LUFTVERUNREINIGUNGEN
Luftverunreinigungen (z. B. Rauch, Ruß, Staub, Gase, Dämpfe, Geruchsstoffe) entstehen vorwiegend bei Tätigkeiten in Industrie, Landwirtschaft und Verkehr, aber auch in privaten Haushalten. Sie werden primär in die unterste Schicht der Atmosphäre eingetragen. Von dort können sie auch in höhere Schichten der Atmosphäre und damit an weiter entfernte Orte gelangen.
Luftverunreinigungen lassen sich in gasförmige Substanzen, Aerosole, Partikeln und deren Kombinationen einteilen.
GERÄUSCHE, LÄRM, LÄRMSCHUTZ
Als Lärm werden Geräusche bezeichnet, die durch ihre Lautstärke und Struktur für den Menschen und die Umwelt gesundheitsschädigend oder störend bzw. belastend wirken können. Dabei hängt es von der Verfassung, den Vorlieben und der Stimmung eines Menschen ab, ob Geräusche als Lärm wahrgenommen werden.
Lärmschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Umweltschutzes. Unter Lärmschutz werden alle Maßnahmen verstanden, die eine Minderung der vorhandenen Lärmimmissionen zur Folge haben. Diese können sowohl technischer (aktiv an der Schallquelle, passiv am Immissionsort) als auch organisatorischer Art sein.
ERSCHÜTTERUNGEN
Als Erschütterungen werden im Immissionsschutz Schwingungen von festen Körpern verstanden, die belästigende bis gesundheitsschädigende Wirkungen auf den Menschen haben können und Schädigungen an Sachgütern verursachen können. Verursacher von Erschütterungen sind hauptsächlich industrielle und gewerbliche Quellen (z. B. Pressen, Hämmer, Sägewerke), Baustellen (z. B. Vibratoren, Sprengungen), aber auch in erheblichem Umfang der Verkehr.
STRAHLUNG, LICHT, WÄRME
Der Begriff Strahlung beschränkt sich im Geltungsbereich des Immissionsschutzes auf nicht ionisierende Strahlung, wie z. B. elektromagnetische Felder durch Mobilfunk oder Elektrofreileitungen oder auch Licht- und Wärmestrahlungen.
Zuständigkeit
zuständige Stellen bei LUFTVERUNREINIGUNGEN:
- Anlagen (industriell, gewerblich, privat):
Immissionsschutzbehörden der zuständigen Landratsämter bzw. der kreisfreien Städte - Anlagen mit kommunaler Beteiligung:
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz - Straßenverkehr:
- Autobahnen: Autobahndirektion,
- Bundesstraßen: Straßenbauamt,
- sonstige Straßen: Landratsämter bzw. Kommunen
- Schienenverkehr:
- Anlagen der Deutschen Bahn AG:
Deutsche Bahn AG, Bahn-Umwelt-Zentrum, Caroline-Michaelis-Str. 5-11, 10115 Berlin, Tel. +49 30 297-56501, bahn-umwelt-zentrum@bahn.de - andere Schienenwege: regionale Verkehrsbetriebe
- Anlagen der Deutschen Bahn AG:
- Luftverkehr:
- zivil: Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 520 (Straßen- und Luftverkehr)
- militärisch: siehe Fluglärm (Militär)
zuständige Stellen bei GERÄUSCHE, LÄRM, LÄRMSCHUTZ:
- Industrie-, Gewerbe- und Baulärm:
Immissionsschutzbehörden der zuständigen Landratsämter bzw. der kreisfreien Städte - Lärm von Anlagen mit kommunaler Beteiligung:
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz - Straßenverkehrslärm:
- Autobahnen: Autobahndirektion,
- Bundesstraßen: Straßenbauamt,
- sonstige Straßen: Landratsämter bzw. Kommunen
- Schienenlärm
- Anlagen der Deutschen Bahn AG:
Deutsche Bahn AG, Bahn-Umwelt-Zentrum, Caroline-Michaelis-Str. 5-11, 10115 Berlin, Tel. +49 30 297-56501, bahn-umwelt-zentrum@bahn.de - andere Schienenwege:
regionale Verkehrsbetriebe - zivil:
Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 520 (Straßen- und Luftverkehr) - militärisch:
siehe Fluglärm (Militär)
- Anlagen der Deutschen Bahn AG:
- Nachbarschaftslärm
- innerhalb Dienstzeit: Ordnungsamt
- außerhalb Dienstzeit: Polizei
- Sport- und Freizeitlärm (privat)
- innerhalb Dienstzeit:
Immissionsschutzbehörden der zuständigen Landratsämter bzw. der kreisfreien Städte - außerhalb Dienstzeit:
Polizei
- innerhalb Dienstzeit:
- Sport- und Freizeitlärm mit kommunaler Beteiligung:
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz- außerhalb Dienstzeit: Polizei
- Gaststättenlärm
- innerhalb Dienstzeit: Ordnungsamt
- außerhalb Dienstzeit: Polizei
zuständige Stellen bei ERSCHÜTTERUNGEN:
- Anlagen (industriell, gewerblich, privat):
Immissionsschutzbehörden der zuständigen Landratsämter bzw. der kreisfreien Städte - Anlagen mit kommunaler Beteiligung:
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz - Straßenverkehr
- Autobahnen: Autobahndirektion,
- Bundesstraßen: Straßenbauamt,
- sonstige Straßen: Landratsämter bzw. Kommunen
- Schienenverkehr
- Anlagen der Deutschen Bahn AG:
- Deutsche Bahn AG, Bahn-Umwelt-Zentrum, Caroline-Michaelis-Str. 5-11, 10115 Berlin, Tel. +49 30 297-56501, bahn-umwelt-zentrum@bahn.de
- andere Schienenwege: regionale Verkehrbetriebe
zuständige Stellen bei STRAHLUNG, LICHT, WÄRME:
- Anlagen (industriell, gewerblich, privat):
Immissionsschutzbehörden der zuständigen Landratsämter bzw. der kreisfreien Städte - Anlagen mit kommunaler Beteiligung:
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz - Mobilfunk:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Außenstelle Leipzig/Standort Erfurt, Zeppelinstraße 16, 99096 Erfurt, Tel. 0361/7398-0
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
TLUBN
Verwaltungsgemeinschaft Mellingen
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Karl-Alexander-Straße
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürozeiten: Montag, Mittwoch; Donnerstag von 7:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Dienstag von 7:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag von 7:00 bis 12:15 Uhr
Kontakt
Landratsamt Weimarer Land - Untere Immissionsschutzbehörde
Aktuelles
Für den Immissionsschutz sind Emissionen im Allgemeinen Luftverunreinigungen, Geräusche (Lärm), Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen, die von Anlagen, dem Verkehr und anderen vom Menschen direkt verursachten Tätigkeiten ausgehen. Immissionen wirken auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Atmosphäre, Boden, Wasser sowie Kultur- oder sonstige Sachgüter ein. Hauptaufgaben sind Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der zu diesem Gesetz erlassenen Verordnungen, Genehmigung (Neu- und Änderungs-) von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG und die Überwachung von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
Formulare
Anlage 2 zum Überwachungsplan (Bewertungsschema für Betriebsbereiche)
Anlagenregister der mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
Überwachungsprogramm gemäß § 52a Bundesimmissionsschutzgesetz
Anlage 1a Überwachungsprogramm des Kreises Weimarer Land
Überwachungsplanung Umweltinspektion - eigenständig betriebene Abwasseranlagen
Anlagen anderer Überwachungsbehörden im Geltungsbereich Weimarer Land
Meldung für mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlagen
Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
Überwachungsprogramm: Liste der Anlagen nach IE-RL im Kreis Weimarer Land
Überwachungsplan des Freistaates Thüringen
Ermittlung des Überwachungsturnus für IED-Anlagen anhand Risikobewertung
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 17.12.2019