Landratsamt Weimarer Land - Untere Immissionsschutzbehörde
Aktuelles
Für den Immissionsschutz sind Emissionen im Allgemeinen Luftverunreinigungen, Geräusche (Lärm), Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen, die von Anlagen, dem Verkehr und anderen vom Menschen direkt verursachten Tätigkeiten ausgehen. Immissionen wirken auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Atmosphäre, Boden, Wasser sowie Kultur- oder sonstige Sachgüter ein. Hauptaufgaben sind Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der zu diesem Gesetz erlassenen Verordnungen, Genehmigung (Neu- und Änderungs-) von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG und die Überwachung von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
Zuständigkeit für
Kreis Weimarer Land (Thüringen)
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Eine aufgrund Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage anzeigen
- Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Emissionserklärung abgeben – als Betreiberin oder Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage
- Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung zum vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
- Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen
- Immissionsschutz (Immissionen/ Emissionen)
- Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
- Lärmschutz
- Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen für die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen vorlegen
- Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen vorlegen
- Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Anlagen für die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen vorlegen
- Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei sonstigen Anlagen vorlegen
- Störfallrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Wesentliche Änderungen von Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
- Zulassung des vorzeitigen Beginns einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen