Stelle für Emissions- und Immissionsermittlungen

    Immissionsschutz (Immissionen/ Emissionen)

    Beschreibung

    Unter dem Begriff Immissionsschutz wird die Gesamtheit aller Bestrebungen zusammengefasst, die Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen. Hauptinstrument des Immissionsschutzes in Deutschland ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

    Für den Immissionsschutz sind Emissionen und Immissionen im Allgemeinen

    • Luftverunreinigungen,
    • Geräusche (Lärm),
    • Erschütterungen
    • Licht,
    • Wärme,
    • Strahlen,

    die von Anlagen, dem Verkehr und anderen vom Menschen direkt verursachten Tätigkeiten ausgehen. Immissionen wirken auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Atmosphäre, Boden, Wasser sowie Kultur- oder sonstige Sachgüter ein. Neben Emissionen menschlichen Ursprungs gibt es auch Emissionen aus natürlichen Quellen wie z. B. Vulkane, Sümpfe, Vegetation.

    Beschwerdeverfahren:

    Sie können sich telefonisch oder schriftlich bei einer der u. g. Stellen beschweren. Der Eingang der Beschwerde wird durch die Behörde im Regelfall bestätigt. Ist die Behörde selbst nicht für diesen Betrieb zuständig, teilt sie es Ihnen mit und übermittelt die Beschwerde an die zuständige Stelle.

    Für Beschwerden sind keine speziellen Unterlagen oder Dokumente vorgeschrieben. Bei konkreten Beschwerden über einzelne Verursacher wird die Bearbeitung der Beschwerde allerdings erleichtert, wenn Ihnen der Name des Betriebes, der Einrichtung, des Vereins oder der Person(en) bekannt ist und wenn Sie bereits konkrete Informationen über die Zeiten und die Art der möglichen Belästigung vorlegen können. Je konkreter die Beschwerde beschrieben wird, desto einfacher und schneller gelingt es, den Sachverhalt zu ermitteln.

    LUFTVERUNREINIGUNGEN

    Luftverunreinigungen (z. B. Rauch, Ruß, Staub, Gase, Dämpfe, Geruchsstoffe) entstehen vorwiegend bei Tätigkeiten in Industrie, Landwirtschaft und Verkehr, aber auch in privaten Haushalten. Sie werden primär in die unterste Schicht der Atmosphäre eingetragen. Von dort können sie auch in höhere Schichten der Atmosphäre und damit an weiter entfernte Orte gelangen.

    Luftverunreinigungen lassen sich in gasförmige Substanzen, Aerosole, Partikeln und deren Kombinationen einteilen.

    GERÄUSCHE, LÄRM, LÄRMSCHUTZ

    Als Lärm werden Geräusche bezeichnet, die durch ihre Lautstärke und Struktur für den Menschen und die Umwelt gesundheitsschädigend oder störend bzw. belastend wirken können. Dabei hängt es von der Verfassung, den Vorlieben und der Stimmung eines Menschen ab, ob Geräusche als Lärm wahrgenommen werden.

    Lärmschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Umweltschutzes. Unter Lärmschutz werden alle Maßnahmen verstanden, die eine Minderung der vorhandenen Lärmimmissionen zur Folge haben. Diese können sowohl technischer (aktiv an der Schallquelle, passiv am Immissionsort) als auch organisatorischer Art sein.

    ERSCHÜTTERUNGEN

    Als Erschütterungen werden im Immissionsschutz Schwingungen von festen Körpern verstanden, die belästigende bis gesundheitsschädigende Wirkungen auf den Menschen haben können und Schädigungen an Sachgütern verursachen können. Verursacher von Erschütterungen sind hauptsächlich industrielle und gewerbliche Quellen (z. B. Pressen, Hämmer, Sägewerke), Baustellen (z. B. Vibratoren, Sprengungen), aber auch in erheblichem Umfang der Verkehr.

    STRAHLUNG, LICHT, WÄRME

    Der Begriff Strahlung beschränkt sich im Geltungsbereich des Immissionsschutzes auf nicht ionisierende Strahlung, wie z. B. elektromagnetische Felder durch Mobilfunk oder Elektrofreileitungen oder auch Licht- und Wärmestrahlungen.

    Zuständigkeit

    zuständige Stellen bei LUFTVERUNREINIGUNGEN:

    • Anlagen (industriell, gewerblich, privat):
      Immissionsschutzbehörden der zuständigen Landratsämter bzw. der kreisfreien Städte
    • Anlagen mit kommunaler Beteiligung:
      Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
    • Straßenverkehr:
      • Autobahnen: Autobahndirektion,
      • Bundesstraßen: Straßenbauamt,
      • sonstige Straßen: Landratsämter bzw. Kommunen
    • Schienenverkehr:
      • Anlagen der Deutschen Bahn AG:
        Deutsche Bahn AG, Bahn-Umwelt-Zentrum, Caroline-Michaelis-Str. 5-11, 10115 Berlin, Tel. +49 30 297-56501, bahn-umwelt-zentrum@bahn.de
      • andere Schienenwege: regionale Verkehrsbetriebe
    • Luftverkehr:
      • zivil: Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 520 (Straßen- und Luftverkehr)
      • militärisch: siehe Fluglärm (Militär)

    zuständige Stellen bei GERÄUSCHE, LÄRM,  LÄRMSCHUTZ:

    • Industrie-, Gewerbe- und Baulärm:
      Immissionsschutzbehörden der zuständigen Landratsämter bzw. der kreisfreien Städte
    • Lärm von Anlagen mit kommunaler Beteiligung:
      Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
    • Straßenverkehrslärm:
      • Autobahnen: Autobahndirektion,
      • Bundesstraßen: Straßenbauamt,
      • sonstige Straßen: Landratsämter bzw. Kommunen
    • Schienenlärm
      • Anlagen der Deutschen Bahn AG:
        Deutsche Bahn AG, Bahn-Umwelt-Zentrum, Caroline-Michaelis-Str. 5-11, 10115 Berlin, Tel. +49 30 297-56501, bahn-umwelt-zentrum@bahn.de
      • andere Schienenwege:
        regionale Verkehrsbetriebe
      • zivil:
        Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 520 (Straßen- und Luftverkehr)
      • militärisch:
        siehe Fluglärm (Militär)
    • Nachbarschaftslärm
      • innerhalb Dienstzeit: Ordnungsamt
      • außerhalb Dienstzeit: Polizei
    • Sport- und Freizeitlärm (privat)
      • innerhalb Dienstzeit:
        Immissionsschutzbehörden der zuständigen Landratsämter bzw. der kreisfreien Städte
      • außerhalb Dienstzeit:
        Polizei
    • Sport- und Freizeitlärm mit kommunaler Beteiligung:
      Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
      • außerhalb Dienstzeit: Polizei
    • Gaststättenlärm
      • innerhalb Dienstzeit: Ordnungsamt
      • außerhalb Dienstzeit: Polizei

    zuständige Stellen bei ERSCHÜTTERUNGEN:

    • Anlagen (industriell, gewerblich, privat):
      Immissionsschutzbehörden der zuständigen Landratsämter bzw. der kreisfreien Städte
    • Anlagen mit kommunaler Beteiligung:
      Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
    • Straßenverkehr
      • Autobahnen: Autobahndirektion,
      • Bundesstraßen: Straßenbauamt,
      • sonstige Straßen: Landratsämter bzw. Kommunen
    • Schienenverkehr
      • Anlagen der Deutschen Bahn AG:
      • Deutsche Bahn AG, Bahn-Umwelt-Zentrum, Caroline-Michaelis-Str. 5-11, 10115 Berlin, Tel. +49 30 297-56501, bahn-umwelt-zentrum@bahn.de
      • andere Schienenwege: regionale Verkehrbetriebe

    zuständige Stellen bei STRAHLUNG, LICHT, WÄRME:

    • Anlagen (industriell, gewerblich, privat):
      Immissionsschutzbehörden der zuständigen Landratsämter bzw. der kreisfreien Städte
    • Anlagen mit kommunaler Beteiligung:
      Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
    • Mobilfunk:
      Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Außenstelle Leipzig/Standort Erfurt, Zeppelinstraße 16, 99096 Erfurt, Tel. 0361/7398-0

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Göschwitzer Str. 41

    07745 Jena

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57394-2000

    Fax: 0361 57394-2222

    E-Mail: poststelle@tlubn.thueringen.de

    Internet

    Stichwörter

    TLUBN

    Version

    Technisch erstellt am 20.09.2012 (von: Michaela Endler)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Nitsch, Stephanie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Stadtverwaltung Bad Berka

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 10

    99438 Bad Berka

    Parkplatz: Zentrum (Bleichstraße)
    Anzahl: 50
    Gebühren: nein

    Bad Berka Zeughausplatz

    Bus: 235 Erfurt - Meckfeld - Gutendorf - Bad Berka

    Bus: 237 Weimar - Schoppendorf - Bergern - Bad Berka

    Bus: 221 Weimar - Bad Berka - Blankenhain - Rudolstadt

    Regionalbahn: EB 26 Weimar - Kranichfeld (KBS 579)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036458 550

    Fax: 036458 55155

    E-Mail: stadtverwaltung@bad-berka.de

    Version

    Technisch erstellt am 04.04.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Landratsamt Weimarer Land - Untere Immissionsschutzbehörde

    Aktuelles

    Für den Immissionsschutz sind Emissionen im Allgemeinen Luftverunreinigungen, Geräusche (Lärm), Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen, die von Anlagen, dem Verkehr und anderen vom Menschen direkt verursachten Tätigkeiten ausgehen. Immissionen wirken auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Atmosphäre, Boden, Wasser sowie Kultur- oder sonstige Sachgüter ein. Hauptaufgaben sind Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der zu diesem Gesetz erlassenen Verordnungen, Genehmigung (Neu- und Änderungs-) von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG und die Überwachung von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
    Anzahl: 200
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

    Formulare

    Anlage 2 zum Überwachungsplan (Bewertungsschema für Betriebsbereiche)
    Anlagenregister der mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
    Überwachungsprogramm gemäß § 52a Bundesimmissionsschutzgesetz
    Anlage 1a Überwachungsprogramm des Kreises Weimarer Land
    Überwachungsplanung Umweltinspektion - eigenständig betriebene Abwasseranlagen
    Anlagen anderer Überwachungsbehörden im Geltungsbereich Weimarer Land
    Meldung für mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlagen
    Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
    Überwachungsprogramm: Liste der Anlagen nach IE-RL im Kreis Weimarer Land
    Überwachungsplan des Freistaates Thüringen
    Ermittlung des Überwachungsturnus für IED-Anlagen anhand Risikobewertung

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Maren Eckert)

    Technisch geändert am 12.07.2024 (von: Franke, Nele)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 17.12.2019

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)