Hundesteuer
Wenn Sie sich einen Hund halten, müssen Sie gegebenenfalls eine Hundesteuer entrichten, sofern Ihre Gemeinde dies vorsieht. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat.
Soweit eine Gemeinde eine Hundesteuer vorsieht, sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund an- beziehungsweise abzumelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Nobitz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Bürgermeister: Nobitz: nach Terminvereinbarung unter 03447 3108-0 Göpfersdorf: nach Terminvereinbarung unter 0162 6082899 Langenleuba-Niederhain: Dienstag 15:00 - 18:00 Uhr Einwohnermeldestellen: nur nach vorheriger Terminvereinbarung Nobitz: 03447 3108-14 Saara: 03447 5133-18 (nur dienstags erreichbar) Langenleuba-Niederhain: 034497 810-15 allgemeine Verwaltung: Mo: 09:00 – 12:00 Uhr Di:  09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Mi:  geschlossen Do: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Fr:  09:00 – 12:00 Uhr Kassenstunden: Nobitz und Saara: Di:  09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Do: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Langenleuba-Niederhain: jeden 1. und 3. Dienstag im Monat 15:00 – 18:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten bleiben die Verwaltungsgebäude geschlossen. Grundsätzlich sollte von der Möglichkeit einer Terminvereinbarung auch außerhalb der Einwohnermeldestellen Gebrauch gemacht werden. Nur so ist sichergestellt, dass auch der jeweilige Ansprechpartner für die entsprechenden Anliegen bereitsteht. Urlaub, Außentermine u. dgl. können bei einer Terminvereinbarung berücksichtigt werden.
Kontakt
Formulare
Hundesteuer-Anmeldung - (Thüringen)
Bankeinzugsermächtigung
Hundesteuer-Abmeldung - (Thüringen)
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Hinweise für Nobitz: Hundesteuer Nobitz
Kosten
Der Steuersatz variiert von Ort zu Ort.
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. Hundezucht oder -handel) sowie für Blindenhunde, Hütehunde und Gebrauchshunde.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 07.10.2019