Hundesteuer
Wenn Sie sich einen Hund halten, müssen Sie gegebenenfalls eine Hundesteuer entrichten, sofern Ihre Gemeinde dies vorsieht. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat.
Soweit eine Gemeinde eine Hundesteuer vorsieht, sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund an- beziehungsweise abzumelden.
Online-Dienst
Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Hunden
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Nordhausen - Stadtkämmerei
Adresse
Postanschrift
Markt 1
99734 Nordhausen
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus Nikolaiplatz
Anzahl: 25 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Kornmarkt
Linien:- Bus: Linie F
- Straßenbahn: Linien 1, 2 und 10
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Fahrstuhl und Eingang hofseitig des Postgebäudes
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 15:30 Uhr Di. 08:30 - 15:30 Uhr Mi. 08:00 - 15:30 Uhr (nur nach Vereinbarung) Do. 08:30 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Der Bürgerservice hat jeden 1. Samstag im Monat 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet.
Kontakt
Fax: 03631 696-820(Wir weisen Sie darauf hin, dass der Versand von personenbezogenen Daten per Fax kein sicherer Versand ist. Nutzen Sie hierfür bitte den Link per TeamBeam, per verschlüsselter E-Mail oder den Postweg.)
Telefon Festnetz: 03631 696-9442
E-Mail: kaemmerei@nordhausen.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Nordhausen
Empfänger: Stadt Nordhausen
IBAN: DE61 8205 4052 0030 1907 00
BIC: HELADEF1NOR
Bankinstitut: Kreissparkasse Nordhausen
Formulare
Hundesteuer-Abmeldung - (Thüringen)
Bankeinzugsermächtigung
Hundesteuer-Anmeldung - (Thüringen)
Stadtverwaltung Nordhausen - Sachgebiet Steuern
Adresse
Postanschrift
Markt 1
99734 Nordhausen
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus Nikolaiplatz
Anzahl: 25 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Kornmarkt
Linien:- Straßenbahn: Linien 1, 2 und 10
- Bus: Linie F
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Zugang zum Fahrstuhl im Gebäude über den Treppenlift am Eingang.
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 15:30 Uhr Di. 08:30 - 15:30 Uhr Mi. 08:00 - 15:30 Uhr (nur nach Vereinbarung) Do. 08:30 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Der Bürgerservice hat jeden 1. Samstag im Monat 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03631 696-9442
Fax: 03631 696-820(Wir weisen Sie darauf hin, dass der Versand von personenbezogenen Daten per Fax kein sicherer Versand ist. Nutzen Sie hierfür bitte den Link per TeamBeam, per verschlüsselter E-Mail oder den Postweg.)
E-Mail: kaemmerei@nordhausen.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Nordhausen
Empfänger: Stadt Nordhausen
IBAN: DE61 8205 4052 0030 1907 00
BIC: HELADEF1NOR
Bankinstitut: Kreissparkasse Nordhausen
Formulare
Bankeinzugsermächtigung
Hundesteuer-Abmeldung - (Thüringen)
Hundesteuer-Anmeldung - (Thüringen)
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Kosten
Der Steuersatz variiert von Ort zu Ort.
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. Hundezucht oder -handel) sowie für Blindenhunde, Hütehunde und Gebrauchshunde.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 07.10.2019