Hortanmeldung
Beschreibung
Hortanmeldung und Hortabmeldung erfolgt in der Regel schriftlich über die Leitung der jeweiligen Grundschule. Dabei ist die tägliche Verweildauer des Kindes im Hort anzugeben. Die Hortanmeldung muss jährlich erneuert werden.
Für jedes Kind, das zur Betreuung im Schulhort angemeldet wurde, ist im Voraus eine Beteiligung an den Personal- und Sachkosten der Hortbetreuung zu zahlen. Hierbei werden das Einkommen und die Anzahl der Kinder einer Familie in angemessener Weise berücksichtigt.
Das Kind ist durch den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz beim Gemeindeunfallversicherungsverband versichert.
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Ansprechpartner
Stadtverwaltung Dingelstädt
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Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz Rathaushof
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz Rathaushof
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
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Stadt Dingelstädt
Empfänger: Stadt Dingelstädt
IBAN: DE59 8205 7070 0400 0004 66
BIC: HELADEF1EIC
Bankinstitut: Kreissparkasse Eichsfeld
Landratsamt Landkreis Eichsfeld - Schulverwaltungsamt
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Postfachadresse
Postfach 1162
37301 Heilbad Heiligenstadt
Hausanschrift
Postanschrift
Friedensplatz 8
37308 Heilbad Heiligenstadt
Kontakt
Telefon Festnetz: 03606 650-4001
E-Mail: schulverwaltungsamt@kreis-eic.de
Internet
Stichwörter
Hort, Hortgebühren, Kreisvolkshochschule, Kultur, Schule, Schülerbeförderung, Schulessen, Schulnetzplanung, Sportförderung
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen