Grundsteuer FestsetzungOnline erledigen

    Grundsteuer Festsetzung

    Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Real-(Objekt-)Steuer, die von der Gemeinde für den auf ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird (Gemeindesteuer)

    Grundsteuerpflichtig sind

    • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
    • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B)

    Das Finanzamt stellt einen Einheitswert als Grundlage für die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags fest und teilt den Messbetrag der zuständigen Gemeinde mit. Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag  mit dem per Satzung festgelegten Hebesatz, ermittelt so die Grundsteuer und erteilt einen Bescheid über die Höhe der zu entrichtenden Steuer. Bei Einfamilienhäusern und Mietwohngrundstücken, für die noch kein Einheitswert festgestellt worden ist, kann die Gemeinde die Grundsteuer pauschal ermitteln.

    Fälligkeit der Grundsteuer:
    Die Grundsteuer ist vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Auf Antrag kann der Jahresbetrag zum 01.07. eines jeden Jahres entrichtet werden. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheids sind Vorauszahlungen gemäß der letzten Festsetzung zu leisten.

    Online-Dienst

    Antrag nach § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz (Jahreszahler)

    ID: L100038_216413067

    Beschreibung

    Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Grundsteuer abweichend vom Absatz 1 oder Absatz 2 Nr. 1 am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden. Die beantragte Zahlungsweise bleibt so lange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt wird; die Änderung muss spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Jahres beantragt werden.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeindeverwaltung (Kommune, Verwaltungsgemeinschaft).

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Heringen/Helme - Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Straße der Einheit 100

    99765 Heringen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036333 672-51

    E-Mail: steueramt@stadt-heringen.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Anträge auf Erlass der Grundsteuer für bestimmte Kulturgüter und Grünanlagen und auf Teilerlass wegen einer wesentlichen Ertragsminderung sind bei der hebeberechtigten Gemeinde bis zum 31.03. des auf den Erlasszeitraum folgenden Jahres zu stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Finanzministerium am 26.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Grundstückskauf, Bemessung, Grundsteuermesszahl, Grundsteuer, Steuer, Sachwert, Grundbesitz, Ertragswert, Substanzsteuer, Realsteuer, Einheitswert, Steuern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English