Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer Festsetzung

    Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Real-(Objekt-)Steuer, die von der Gemeinde für den auf ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird (Gemeindesteuer)

    Grundsteuerpflichtig sind

    • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
    • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B)

    Das Finanzamt stellt einen Einheitswert als Grundlage für die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags fest und teilt den Messbetrag der zuständigen Gemeinde mit. Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag  mit dem per Satzung festgelegten Hebesatz, ermittelt so die Grundsteuer und erteilt einen Bescheid über die Höhe der zu entrichtenden Steuer. Bei Einfamilienhäusern und Mietwohngrundstücken, für die noch kein Einheitswert festgestellt worden ist, kann die Gemeinde die Grundsteuer pauschal ermitteln.

    Fälligkeit der Grundsteuer:
    Die Grundsteuer ist vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Auf Antrag kann der Jahresbetrag zum 01.07. eines jeden Jahres entrichtet werden. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheids sind Vorauszahlungen gemäß der letzten Festsetzung zu leisten.

    Online-Dienste

    Grundsteuer: Jährliche Zahlung beantragen

    ID: L100038_213288930

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    Technisch erstellt am 23.06.2022 (von: Webservice, Stadtverwaltung Weimar)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Stadtverwaltung Weimar)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    SEPA-Lastschriftmandat erteilen

    ID: L100038_213429414

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    Technisch erstellt am 29.07.2022 (von: Webservice, Stadtverwaltung Weimar)

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    SEPA-Lastschriftmandat widerrufen

    ID: L100038_213429415

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    Technisch erstellt am 29.07.2022 (von: Webservice, Stadtverwaltung Weimar)

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    Sprache

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    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeindeverwaltung (Kommune, Verwaltungsgemeinschaft).

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Abt. Steuern

    Adresse

    Postanschrift

    99401 Weimar

    Postanschrift

    Postfach 2014

    99401 Weimar

    Hausanschrift

    Schwanseestraße 17

    99423 Weimar

    Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein

    Schwanseestraße/ Stadtverwaltung

    Bus: Schwanseestraße/ Stadtverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 2014

    99423 Weimar

    Öffnungszeiten

    Montag:geschlossenDienstag:09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 UhrMittwoch:geschlossenDonnerstag:09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 15:00 UhrFreitag:09:00 – 12:00 Uhr Hinweis: Das Bürgerbüro hat erweiterte Öffnungszeiten. Die individuellen Öffnungszeiten der Fachämter entnehmen Sie bitte der Ämterstruktur.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03643 762-402

    Fax: 03643 762-440

    E-Mail: steuern@stadtweimar.de

    Version

    Technisch erstellt am 06.08.2019 (von: Nökel, Christoph)

    Technisch geändert am 02.09.2024 (von: Menchén, Pauline)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Anträge auf Erlass der Grundsteuer für bestimmte Kulturgüter und Grünanlagen und auf Teilerlass wegen einer wesentlichen Ertragsminderung sind bei der hebeberechtigten Gemeinde bis zum 31.03. des auf den Erlasszeitraum folgenden Jahres zu stellen.

    Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Grundsteuer Festsetzung

    Hebesätze in Weimar

    a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A): 296 v.H.
    b) für Grundstücke (Grundsteuer B)                                          : 480 v.H.

    Hebesätze in Weimar

    a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A): 296 v.H.
    b) für Grundstücke (Grundsteuer B)                                          : 480 v.H.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Finanzministerium am 26.09.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)