Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe ummelden

    Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb ummelden möchten, dann müssen Sie dies den zuständigen Behörden mitteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb ummelden wollen, muss das bei den folgenden Behörden erfolgen:

    • bei dem zuständigen Gewerbeamt durch Ausfüllung des vorgeschriebenen Formulars,

    • beim zuständigen Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregister (sofern der Betrieb von einem Vollkaufmann geführt wird - diese Anmeldung muss schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift erfolgen),
    • beim zuständigen Finanzamt in mündlicher oder schriftlicher Form,
    • bei der zuständigen Krankenkasse wegen der eingestellten Arbeiter und Angestellten,
    • bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung),
    • bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer und evtl. auch
    • bei der Handwerkskammer.

    Die Gewerbeummeldung wird automatisch durch die Anzeige beim Gewerbeamt erledigt.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst - Gewerbe ummelden

    ID: L100038_212949110

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 28.09.2023 (von: Endler, Michaela)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Sonneberg - 1.32.3 Gewerbebehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 66

    96515 Sonneberg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gewerbebehoerde@lkson.de

    Telefon Festnetz: 03675 871-443

    Fax: 03675 871-404

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2008 (von: Uta Thees)

    Technisch geändert am 30.07.2024 (von: Webservice, Landkreis Sonneberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    15,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) am 08.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)