Gewerbe ummelden
Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb ummelden möchten, dann müssen Sie dies den zuständigen Behörden mitteilen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb ummelden wollen, muss das bei den folgenden Behörden erfolgen:
-
bei dem zuständigen Gewerbeamt durch Ausfüllung des vorgeschriebenen Formulars,
- beim zuständigen Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregister (sofern der Betrieb von einem Vollkaufmann geführt wird - diese Anmeldung muss schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift erfolgen),
- beim zuständigen Finanzamt in mündlicher oder schriftlicher Form,
- bei der zuständigen Krankenkasse wegen der eingestellten Arbeiter und Angestellten,
- bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung),
- bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer und evtl. auch
- bei der Handwerkskammer.
Die Gewerbeummeldung wird automatisch durch die Anzeige beim Gewerbeamt erledigt.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt.
Hinweise für Hildburghausen: Gewerbeummeldung
SG Untere Gewerbebehörde
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-331
FAX: 03685/445-501
Ansprechpartner
Landratsamt Hildburghausen - SG Untere Gewerbebehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03685 445-331
E-Mail: engelb@lrahbn.thueringen.de
Internet
Formulare
Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig)
Gewerbe-Ummeldung (Kurzfassung)
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Hinweise für Hildburghausen: Gewerbeummeldung
- ausgefülltes Formblatt
- mitzubringen ist ein Personaldokument und die zu ändernde Gewerbeanmeldung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
15,00 Euro
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) am 08.09.2021
Stichwörter
Gewerbeangelegenheit, Gewerbebetrieb, Inhaber, Geschäftsinhaberwechsel, Laden, Geschäft, Geschäftsänderung, Gewerbetreibender, Gewerbeartwechsel, Besitzerwechsel, Unternehmensummeldung, Geschäftsbesitzerwechsel, Fabrik, Gewerbe ummelden, Geschäftsummeldung, Produktionsstätte, Gewerbe, Betriebsummeldung, Gewerbeangelegenheiten, Unternehmen, Betrieb, ummelden, Ummeldung