Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe ummelden

    Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb ummelden möchten, dann müssen Sie dies den zuständigen Behörden mitteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb ummelden wollen, muss das bei den folgenden Behörden erfolgen:

    • bei dem zuständigen Gewerbeamt durch Ausfüllung des vorgeschriebenen Formulars,

    • beim zuständigen Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregister (sofern der Betrieb von einem Vollkaufmann geführt wird - diese Anmeldung muss schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift erfolgen),
    • beim zuständigen Finanzamt in mündlicher oder schriftlicher Form,
    • bei der zuständigen Krankenkasse wegen der eingestellten Arbeiter und Angestellten,
    • bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung),
    • bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer und evtl. auch
    • bei der Handwerkskammer.

    Die Gewerbeummeldung wird automatisch durch die Anzeige beim Gewerbeamt erledigt.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst - Gewerbe ummelden

    ID: L100038_212949110

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 28.09.2023 (von: Endler, Michaela)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Gotha - Gewerberecht

    Adresse

    Hausanschrift

    18.-März-Straße 50

    99867 Gotha

    Parkplatz: null
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten im Jugendamt, im Sozialamt, in der Kfz-Zulassungsbehörde und in der Bargeldkasse der Kreiskasse Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03621 214-501

    Fax: 03621 214-599(Fax.Nr. geändert)

    E-Mail: Gewerbe@kreis-gth.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 02.06.2008 (von: Dorith Schettel)

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    15,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) am 08.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)