Gewerbe ummelden
Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb ummelden möchten, dann müssen Sie dies den zuständigen Behörden mitteilen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb ummelden wollen, muss das bei den folgenden Behörden erfolgen:
-
bei dem zuständigen Gewerbeamt durch Ausfüllung des vorgeschriebenen Formulars,
- beim zuständigen Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregister (sofern der Betrieb von einem Vollkaufmann geführt wird - diese Anmeldung muss schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift erfolgen),
- beim zuständigen Finanzamt in mündlicher oder schriftlicher Form,
- bei der zuständigen Krankenkasse wegen der eingestellten Arbeiter und Angestellten,
- bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung),
- bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer und evtl. auch
- bei der Handwerkskammer.
Die Gewerbeummeldung wird automatisch durch die Anzeige beim Gewerbeamt erledigt.
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keine Bezeichnung vorhanden
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Sondershausen - Bürgerbüro / Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Am Schwan
Anzahl: 3
Parkplatz: Am Schwan
Anzahl: 15
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkplatz Carl-Schroeder-Str.
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag    08:00 - 16:00 Uhr Dienstag  08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch  geschlossen Donnerstag  08:00 - 18:00 Uhr Freitag     08:00 - 13:00 Uhr Samstag  09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig)
Gewerbe-Ummeldung (Kurzfassung)
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
15,00 Euro
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) am 08.09.2021