Gewerbe ummelden
Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb ummelden möchten, dann müssen Sie dies den zuständigen Behörden mitteilen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb ummelden wollen, muss das bei den folgenden Behörden erfolgen:
-
bei dem zuständigen Gewerbeamt durch Ausfüllung des vorgeschriebenen Formulars,
- beim zuständigen Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregister (sofern der Betrieb von einem Vollkaufmann geführt wird - diese Anmeldung muss schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift erfolgen),
- beim zuständigen Finanzamt in mündlicher oder schriftlicher Form,
- bei der zuständigen Krankenkasse wegen der eingestellten Arbeiter und Angestellten,
- bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung),
- bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer und evtl. auch
- bei der Handwerkskammer.
Die Gewerbeummeldung wird automatisch durch die Anzeige beim Gewerbeamt erledigt.
Online-Dienste
Thüringer Online-Dienst - Gewerbe ummelden
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Gewerbeummeldung nach § 14 oder § 55c der Gewerbeordnung
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bad Langensalza Fachbereich I Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Das Einwohnermeldeamt ist zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 09:00 - 12:00 Uhr geöffnet.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03603 859111
Internet
Formulare
Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig)
Gewerbe-Ummeldung (Kurzfassung)
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
15,00 Euro
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) am 08.09.2021