Gewerbesteuer bezahlen
Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.
Beschreibung
Sie sind eine Einzelperson und erzielen mit Ihrem inländischen Gewerbebetrieb einen Gewerbeertrag von mehr als EUR 24.500? Dann liegen Sie über dem Freibetrag und müssen bei Ihrem Finanzamt eine elektronische Gewerbesteuererklärung abgeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum - also im abgelaufenen Kalenderjahr - war.
Zudem erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust - Einnahmen abzüglich Ausgaben - weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen.
Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben. Anschließend erhalten Sie vom Finanzamt einen Bescheid über den sogenannten Gewerbesteuermessbetrag.
Den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt, indem es den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer.
Das Finanzamt informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag. Sie erhalten anschließend einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder die von der Gemeinde an Sie zu erstattende Gewerbesteuer.
Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde. Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst.
Die Gemeinde entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum.
Online-Dienst
ELSTER
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal - Finanzabteilung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
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Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Robert Hunstock
Telefon Festnetz: 036926 947-25(Dienstgebäude Creuzburg)
Fax: 036926 947-47
E-Mail: kasse@vg-hainich-werratal.de
Herr Michael Senf (Leitung)
Fax: 036926 947-47
Telefon Festnetz: 036926 947-20(Dienstgebäude Creuzburg)
E-Mail: finanzen@vg-hainich-werratal.de
Frau Sabrina Rödiger
Telefon Festnetz: 036926 947-23(Dienstgebäude Creuzburg)
Fax: 036926 947-47
E-Mail: kaemmerei@vg-hainich-werratal.de
Frau Heike Sauerhering
Telefon Festnetz: 036926 947-22(Dienstgebäude Creuzburg)
Fax: 036926 947-47
E-Mail: kaemmerei@vg-hainich-werratal.de
Frau Nathalie Siemon
Telefon Festnetz: 036926 947-24(Diensgebäude Creuzburg)
Fax: 036926 947-47
E-Mail: steuern@vg-hainich-werratal.de
Frau Anh Tú Eckardt
Telefon Festnetz: 036926 947-27(Dienstgebäude Creuzburg)
Fax: 036926 947-47
E-Mail: kasse@vg-hainich-werratal.de
Internet
Formulare
Bankeinzugsermächtigung
Finanzamt Eisenach
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Finanzamt
Linie:- Bus: Stadtbuslinie 5
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Finanzamt
Linie:- Bus: Stadtbuslinie 5
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Unsere Servicestelle bleibt dauerhaft geschlossen. Während unserer Servicezeiten beantworten wir Anfragen zu Ihrem konkreten Steuerfall telefonisch: 0361 57 3617-900 Servicezeiten Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit für einen persönlichen Termin bei Ihrem zuständigen Bearbeiter. Ansprechpartner
Kontakt
Fax: 0361 573617-010
Telefon Festnetz: 0361 573617-000
Internet
Formulare
Bankeinzugsermächtigung
erforderliche Unterlagen
- Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.
- Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Klage vor dem Finanzgericht
Verfahrensablauf
Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln:
- Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" im Internet.
- Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
- Wählen Sie den Menüpunkt "Gewerbesteuererklärung".
- Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
- Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
- Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. "Mein ELSTER" leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
- Zum Abschluss des Verfahrens prüft "Mein ELSTER" Ihre Angaben und berechnet vorläufig die fällige Gewerbesteuer.
- Versenden Sie Ihre elektronische Gewerbesteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
- Nach Prüfung Ihrer Erklärung erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
- Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von Ihrer Gemeinde sowie unter Umständen einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlun-gen zur Gewerbesteuer.
Fristen
Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen nicht steuerlich beraten werden:
- Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.
Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen Ihre Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberatungsbüro erstellen lassen:
- Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 12.04.2022
Stichwörter
Unternehmen, Ertrag, Gemeindesteuer, ELSTER, Gewerbeertrag, Elster, Finanzamt, Gewerbesteuererklärung, Realsteuer, Hebesatz, Steuermesszahl, Gewinn, Inländischer Gewerbebetrieb, Objektsteuer, GewSt, Mein ELSTER, inländische Betriebsstätte, Gewerbesteuer, Unternehmensgewinn, Gewerbesteuermessbetrag, Gewerbetreibender, elektronische Steuererklärung, Messbetrag