Gewerbe Abmeldung

    Gewerbe abmelden

    Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.

    Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.

    Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.

    Wenn Sie Ihren Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.

    Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:

    • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
    • bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) von dem/den gesetzlichen Vertreter(n).

    Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen

    Online-Dienst

    Online-Antrag ausfüllen

    ID: L100038_212261056

    Beschreibung

    Gewerbe-Abmeldung nach § 14 oder § 55c der Gewerbeordnung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der großen kreisangehörigen Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Betrieb angesiedelt ist.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Nordhausen - Sachgebiet Gewerbe

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 1

    99734 Nordhausen

    Hausanschrift

    Markt 15

    99734 Nordhausen

    Besucheradresse - Neues Rathaus

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus Nikolaiplatz
      Anzahl: 25  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Kornmarkt
      Linien:
      • Bus: Linie F
      • Straßenbahn: Linien 1, 2 und 10

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Zugang zum Fahrstuhl im Gebäude über den Treppenlift am Eingang.

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 15:30 Uhr Di. 08:30 - 15:30 Uhr Mi. 08:00 - 15:30 Uhr (nur nach Vereinbarung) Do. 08:30 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Der Bürgerservice hat jeden 1. Samstag im Monat 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3631 696-9562

    Telefon Festnetz: +49 3631 696-9564

    Fax: +49 3631 696-831(Wir weisen Sie darauf hin, dass der Versand von personenbezogenen Daten per Fax kein sicherer Versand ist. Nutzen Sie hierfür bitte den Link per TeamBeam, per verschlüsselter E-Mail oder den Postweg.)

    E-Mail: gewerbeamt@nordhausen.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Mastercard, giropay, Mastercard, Paypal, Visa Karte, paydirekt

    Bankverbindung

    Stadt Nordhausen

    Empfänger: Stadt Nordhausen

    IBAN: DE61 8205 4052 0030 1907 00

    BIC: HELADEF1NOR

    Bankinstitut: Kreissparkasse Nordhausen

    Formulare

    Stichwörter

    Gewerbeamt

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene "Gewerbe-Abmeldung" - GewA 3  
    • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
    • Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)

    Formulare

    • Sie können Ihr Gewerbe persönlich oder im elektronischen Verfahren abmelden.
    • Bei persönlicher Abmeldung müssen Sie den Formularvordruck "Gewerbe-Abmeldung" - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    • Im elektronischen Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und es besteht kein Unterschriftserfordernis.
    • Die für die Abmeldung zuständige Stelle  kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).

    Voraussetzungen

    • Betriebsauflösung oder
    • Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
    • Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe schriftlich oder elektronisch abmelden.

    Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.

    Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und ggfls. das Registergericht weiter.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung bzw. zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.

    Kosten

    10,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) am 08.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Geschäft, Gewerbetreibender, Gewerbe abmelden, Betriebsabmeldung, Geschäftsabmeldung, Laden, Gewerbeabmeldung, Ordnungsamt, Betrieb, Gewerbeangelegenheiten, Inhaber, Fabrik, Geschäftsverlegung, Unternehmensabmeldung, Produktionsstätte, Unternehmen, Gewerbebetrieb, Geschäftsveränderung, Gewerbeangelegenheit, Gewerbe-Abmeldung, Gewerbe, Abmeldung, Betriebsauflösung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de